Sakrament (lat.) heißt in der Kirchensprache eine heilige Handlung, welche unter äußern sinnenfällien Zeichen unsichtbare Gnadengaben vermittelt. ei den Römern bedeutet das Wort ursprünglich den Eidschwur, insbesondere den Soldateneid, aber auch jede feierlich übernommene Verpflichtung. Der kirchliche Sprachgebrauch entstand daher, daß sacramentum in der lat. Bibelübersetzung das griech. Wort uvortiotos, d. i. Geheimnis, ausdrückte. Nach dem namentlich durch Thomas von Aquino ausgebildeten kath. Begriff des S. sind darunter geheimnisvolle Handlungen der Kirche zu verstehen, durch welche gewisse übernatürliche Wirkungen der göttlichen Gnade auf den Menschen übergeleitet werden, und zwar wie Duns Scotus hinzufügte, auch Men Bedingung des Glaubens, wenn nur der Mensch der Gnade keinen Riegel vorschiebto. Die Zahl der S. wurde von den Kirchenversammlungen zu Florenz (1439) und Trient (1547) auf sieben bestimmt, nämlich Taufe, Abendmahl, Firmung, Buße, Letzte Hlung, Priesterweihe und Ehe. Die riech. Kirche stimmt in dieser Lehre mit der römischen überein. Die Reformatoren des 16. Jahrh. bestimmten den Begriff des S. dahin, daß zu demselben drei Stücke rin die göttliche Einsetzung, das göttliche Verheißungswort und die mit demselben verbundene sinnbildliche Handlung. Dieser Begriff paßt, genau genommen, nur auf die Taufe (s. d.) und das Abendmahl (s. d.). Doch rechneten Luther und Melanchthon anfangs auch die Buße (s. d.) unter die S. Der Hauptunterschied der evangelischen von der kath. Sakramentslehre besteht aber darin, daß nach letzterer das S. schon an sich selbst als wunderkräftige kirchliche Handlung wirkt, wogegen es nach ersterer nur unter Bedingung des Glaubens wirkt, was die Zeichen bedeuten und was das Wort verheißt. Doch lehrten auch die Lutheraner nachmals, daß zwar nicht die Gnade der Sündenvergebung, wohl aber die durch die irdischen Zeichen abgebildete himmlische Substanz auch den Ungläubigen zuteil werde. Der unter dem Namen Sakramentsstreit bekannte Zwist unter den Reformatoren selbst wurde über die Frage, ob Christus im Heiligen Abendmahl (dem Sakrament des Altars) leiblich sder bloß geistig zugegen sei, zwischen Luther und den schweiz. Reformatoren geführt. Dieser Streit war die Hauptursache der Trennung der Reformierten von den Lutheranern und der harten Verfolgung, welche über die sog. Sakramentierer, d. h. Anhänger der schweiz. Meinung, erging. Die Socinianer erklären die S. für feierliche Gebräuche ohne besondere göttliche Segenskraft, zu deren Übung kein Christ notwendig verbunden sei. Die Quäker nennen dagegen die S. innere Handlungen des Gemüts und begehen sie gar nicht äußerlich. Unter den aus dem Protestantismus hervorgegangenen kleinern Parteien urn. die Methodisten und Taufgesinnten der reform. Ansicht. Die neuere kritische Theologie hat sich genötigt gesehen, das Merkmal unmittelbarer Einsetzung durch Nund selbst fallen zu lassen, da der Jesu in den Mund gelegte Taufbefehl (Matth. 28, 10) vermutlich aus späterer Zeit stammt, bei dem letzten Mahle Jesu aber sehr. zweifelhaft ist, ob Jesus selbst die Anordnung seiner regelmäßigen Wiederholung gegeben habe. Wohl aber wird die Beibehaltung beider Handlungen (der Taufe und des Abendmahls) durch innere Gründe gerechtfertigt. Sakrament des Altars, sov. w. Abendmahl.