FeedSalböl
ReligionBrockhaus 1882

Salböl, s. Chrisma. Salbung. Die im Orient von alters her übliche Sitte, den Körper zu salben, hat ihren Grund in klimatischen Verhältnissen und diente lediglich diätetischen Rücksichten. Als symbolische Handlung des Ausrüstens oder der Weihe kam die Salbung der Priester, ihrer Kleider und der zum 4.— bestimmten Gerätschaften auf. Auch das Alte Testament kennt diesen Gebrauch und gibt für die S. der Priester, die Bereitung des Salböls u. s. w. genaue Vorschriften. Seit Israel Könige hatte, wurden auch diese gesalbt, zum sinnbildlichen Ausdruck der auch ihnen zuteil werdenden göttlichen Weihe. Daher heißen Priester und Könige „Gesalbte des Herrne. Vorzugsweise führt der von den Propheten verkündigte Hneich aus Davids Geschlecht, der den Glanz des Reichs und die theokratischen Ordnungen in idealer Vollendung wiederherstellen sollte, den Namen des Gesalbten oder des Messiaso (hebr. maschlach), daher er, auf Jesum von Nazareth übergetragen, zum Eigennamen desselben geworden ist. (S. Christus.) In der christl. Kirche kam die S. als symbolische Handlung zuerst bei Krankenheilungen auf, später bei der Taufe, in Verbindung mit der Handauflegung, zur Bezeichnung der Mitteilung des Heiligen Geistes an die Täuflinge. Bereits im 2. Jahrh. bereitete man eigens zu diesem Zwecke ein heiliges öl, dem man unmittelbar eine wunderkräftige Wirksamkeit zuschrieb. (S. Chrisma.) Später, als man den Bischöfen allein das Vorrecht zuschrieb, das Salböl * bereiten und zu gebrauchen, wurde die S. von er Taufe getrennt und als besondere sakramentliche kam die S. frühzeitig auch bei der Priesterweihe in Gebrauch, wo ihr ein iesnndat symbolischer Sinn, die lberleitung der Geistesgabe auf den Ordinanden, zu Grunde liegt. In der röm.⸗kath. Kirche salbt der ordinierte Bischof die innere Fläche beider Hände nebst den Daumen und Zeigefingern des Ordinanden, wodurch nach dem Ausdrucke des Ordinationsrituals den Händen die Kraft gegeben wird, zu segnen, zu weihen und zu heiligen. Im übertragenen Sinne nennt man S. auch die höhere Weihe, welche als Ausdruck des Erfülltseins der Person mit dem göttlichen Geiste das öffentliche Auftreten des Geistlichen, insbesondere aber seine religiösen Reden auszeichnen soll.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 136Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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