FeedSchauanstalten
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Schauanstalten gab es früher für viele gewerbliche Erzeugnisse, die vor dem Verkauf einer amtlichen Prüfung durch Sachverständige unterworfen und nach dem Bestehen derselben mit einem Stempel bezeichnet wurden. Am meisten berechtigt war dieses Verfahren jedenfalls bei denjenigen Waren, die in der Hausindustrie von zahlreichen kleinen Meistern angefertigt und von Kaufleuten für die Ausfuhr aufgekauft wurden. Bei der heutigen äßt ich id der Produktion und des Handels läßt sich indes diese auf kleine Verhältnisse berechnete Überwachung nicht mehr durchführen und die S. sind daher nach und nach verschwunden. Am längsten haben sich in Preußen die sog. Leinwandleggen erhalten, die in den Provinzen Wenpreuten, Hannover und Hessen erst 1875 aufgehoben worden sind.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 307Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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