FeedSchiffahrtsgesetze
Recht & StaatBrockhaus 1882

Schiffahrtsgesetze heißen die gesetzlichen Normen, welche den Betrieb des Deend berre Heas eines Landes regulieren. Während aber die Binnenschiffahrt bisher wesentlich durch die Gesetze der einzelnen deutschen Staaten geregelt ist (obwohl der Flößereibetrieb und Schiffahrtsbetrieb auf den mehrern Staaten gemeinsamen Wasserstraßen von Reichs wegen normiert werden kann; Reichsverfassung, Art. 4, Nr. 9), untersteht die Seeschiffahrt vollständig derReichsgesetzgebung. (Reichsverfassung Art. 4, Nr. 7, Art. 54.) Das Reich hat danach das Verfahren zur Ermittelung der Ladungsfähigkeit der Seeschiffe zu bestimmen, die Schiffscertifikate zu regeln und die Bedingungen festzustellen, von welchen die Erlaubnis zur Führung eines Seeschiffs abhängig ist. Die wichtigsten Schiffahrtsgesetze, abgesehen von dem 5. Buche des Deutschen Handelsgesetzbuchs, sind: Gesetz vom 25. Okt. 1867, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe; Gewerbeordnung, §§. 31, 34, 40, 53; Seemannsordnung vom 27. Dez. 1872; Strandungsordnung vom 17. Mai 1874; Gesetz vom 27. Juli 1877, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen; Not-⸗ und Lotsensignalordnung vom 14. Aug. 1876; Gesetz vom 22. Mai 1881, betreffend die Küstenschiffahrt; zwei kaiserl. Verordnungen vom 23. Dez. 1871 und 15. Aug. 1876, betreffend die Schiffskollisionen. Vgl. Stabenow, «Sammlung der Deutschen S. v

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 344Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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