Schlachtschitz (slachcic) hieß in Polen im Gegensatz gegen die Stadtbürger und Bauern jeder Edelmann. Die Adeligen bildeten ursprünglich die aus freien Landbesitzern hervorgegangene Heeresmacht; sie waren die wirklichen Staatsbürger Polens und erkannten keinen Unterschied unter sich an. Der König durfte keine Fürsten⸗, Grafen-oder Freiherrentitel verleihen, und diejenigen, welche solche von auswärtigen Regenten erhalten hatten, durften sie nicht gegen ihre Landsleute geltend machen. Nur wenige Familien, wie die Ostrog, Czartoryiski, Radziwill u. a. welche bei der Vereinigung von Litauen und Volhynien mit Polen bereits Fürsten u. s. w. waren, machten hierin eine Ausnahme. Die Adeligen waren im Besitze weitgehender Privilegien. Nur sie konnten Landgüter besitzen; aber auch nur der ein Stück Land wirklich Besitzende war gesetzlich im Genuß seiner Vorrechte, daher kam die bis ins Unendliche gehende progressive Zerspitterung der Familiengüter und die Armut eines großen Teils des Adels. Außer diesen gab es dann noch eine große Zahl besitzloser Adeliger, die als solche nur dann anerkannt wurden, wenn sie sich an einen Magnaten ans TDaher gleichsam von diesem adoptiert wurden, daher im 17. und 18. Jahrh. fast die Hälfte des Adels in den Hofhaltungen der Großen und in deren Gefolge auf den Reichs⸗ und Landtagen zu finden war. Betreiben eines bürgerlichen Gewerbes zog den Verlust des Adels nach sich. Nur die Adeligen konnten die hohen kirchlichen Würden bekleiden, zu Senatoren, Kronbeamten und Richtern ernannt werden und als Landboten in den Reichstag gelangen. Sie waren frei von allen Abgaben, und erst in der letzten Zeit Polens zahlten sie ein Geringes. Jeder Adelige gab seine Stimme bei der Königswahl ab, war zugleich selbst Kandidat des poln. Throns. Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XIV. Dafür waren aber auch alle Adeligen zum Kriegsdienst verpflichtet, Das Recht, in den Adelstand zu erheben, kam bis 1578 dem Könige, von da an nur dem Reichstage zu, wurde aber sehr selten ausgeübt. Die russ. Regierung erkannte nach dem Aufstande von 1831 nur diejenigen als Adelige an, welche vor dem russ. Heroldsamte Adelsbriefe aufweisen konnten, wodurch die Zahl der Adeligen sehr beschränkt worden ist.