FeedSchlagwirtschaft
Recht & StaatBrockhaus 1882

Schlagwirtschaft nennt man den landwirt-Iwunte St Betrieb, bei welchem die Felder in betimmte Schläge geteilt sind, welche abwechselnd in geordneter Fruchtfolge bestellt werden. (S. Betriebssysteme und Fruchtfolge.) In der Forstwirtschaft bezeichnet Schlagwirtschaft die geregelte Aufzucht und Ernte des Holzes in geschlossenen Beständen von gleichem oder annähernd gleichem Alter, sie bildet den Gegensatz zum ungeregelten Femelbetrieb. Der Forst wird dabei in Abteilungen oder Schläge geteilt, deren Größe und Anzahl in einem gewissen Verhältnis zur Zahl der Umtriebsjahre steht. (S. Forst⸗

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 374Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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