Schönhausen, Pfarrdorf in der preuß. Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg, Kreis Jerichow II, 2,5 km rechts von der Elbe, Station der Linie Berlin-Lehrte der Preußischen Staatsbahnen, zählt (1880) 1705 CE., hat zwei dem hier geborenen Fürsten von Bismarck gehörige Rittergüter, drei Ziegeleien, eine Dampfmahlmühle und eine Brauerei. Von den beiden Gütern wurde das Stammgut des Fürsten demselben durch die Bismarckspende an seinem 70. Geburtstage, 1. April 1885, als Nationalgeschenk zurückgegeben. Die vom Reichskanzler mit der aus Anlaß seines 70. Geburtstages gesammelten und ihm zur freien Verfügung gestellten Summe gegründete Schönhauser Stiftung wurde auf Grund des Statuts vom 21. Mai 1885 unter Verleihung der Rechte einer jurist. Person durch königl. Kabinettsordre vom 8. Aug. 1885 genehmigt. Zweck der Stiftung ist, deutschen jungen Männern, welche sich dem höhern Lehrfache an deutschen höhern Lehranstalten widmen, vor ihrer besoldeten Anstellung Unterstützungen zu gewähren, auch im Inlande wohnenden Wittwen von Lehrern des höhern Lehrfachs Beihilfe für ihren Lebensunterhalt und für die Erziehung ihrer Kinder zu leisten. Sitz der Stiftung ist S.; das Stiftungskapital besteht aus etwa 1200000 Mark; die Stiftung wird vom Reichskanzler als ihrem Vorsteher verwaltet; nach seinem Tode geht diese Vorstandschaft auf dasjenige Mitglied seiner Familie über, welches zum Besitz des Stammgutes S. gelangt, beziehungsweise berechtigt ist. Die staatliche Aufsicht über die Stiftung führt der jeweilige erste Präsident des preuß. Herrenhauses. Die Verleihung des Bezugs der Unterstützung findet alljährlich am 1. Okt. statt; Meldungen zum Bezug der Unterstützungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie spätestens bis zu dem 1. Juli, welcher dem Zuweisungstage voraufgeht, an den Stiftungssekretär in S. gelangt sind.