Schwarze (Friedr. Oskar von), namhafter deutscher Kriminalist und Abgeordneter, geb. 30. Sept. 1816 zu Löbau in Sachsen, erhielt seine Gymnasialbildung zu Dresden und studierte in Leipzig die Rechte. Hierauf trat er zu Dresden in den Justizdienst und wurde 1848 zum Appellationsrat und gleichzeitig zum Hilfsarbeiter im Oberappellationsgericht ernannt. Im J. 1854 wurde er zum Oberappellationsrat, 1856 zum Oberstaatsanwalt und 1858 zum Generalstaatsanwalt befördert. Er nahm auch an der Begutachtung auswärtiger Gesetzentwuürfe vielfachen Anteil und wurde 1875 vom Kaiser von Ssterreich in den erblichen Adelsstand erhoben. S. ist einer der Gründer des Deutschen Juristentags, an dessen Arbeiten er fortwährend lebhaften Anteil nahm. In den J. 1867—84 vertrat S. den vierten sächs. Wahlkreis (Stadt Dresden rechts der Elbe) im Reichstage; er war Mitglied und Vizepräsident der Bundeskommission zur Beratung des Entwurfs des Strafgesetzbuchs, Mitglied und Vorsitzender der Reichstagskommission zu gleicher Beratung, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der Kommission für die großen Justizgesetze (hierbei Referent für die Strafprozeßordnung). Im sächs. Landtage vertrat S. 1854 und die folgenden Jahre die Regierung bei Verhandlungen über Gerichtsorganisation, Strafrecht und Strafprozeß. Von ihm verfaßt sind insbesondere: die sächs. Strafprozeßordnung mit ihren Nebengesetzen, die Gesetze über die Wahl der Geschworenen, über das Verfahren bei Geschworenengerichten und über die (sog. großen) Schöffengerichte, sowie die Revision des Strafgesetzbuchs. Auch die litterarische Thätigkeit S.s war eine sehr bedeutende: er redigierte bis 1856 die Jahrbücher für sächs. Strafrechto und seitdem die an deren Stelle getretene Allgemeine Gerichtszeitung für das Königreich Sachseno und war Chefredacteur des «Gerichtssaalo. Unter seinen selbständigen Schriften sind hervorzuheben: «Untersuchung praktisch wichtiger Materien » (Lpz. 1841; 2. Aufl. 1844), „Kommentar zur Strafprozeßordnung für das Königreich Sachsen » (2 Bde., Lpz. 1856), 4Grundsätze des sächs. Strafprozeßrechtso (Lpz. 1856), «Die Lehre von dem sog. fortgesetzten Verbrecheno (Erlangen 1857), «Die zweite Instanz im mündlichen Strafverfahreno (Wien 1862), „Das Verbrechen des ausgezeichneten Diebstahls » (Erlangen 1863), Das deutsche Schwurgericht und dessen Reformo (Erlangen 1866), „Bemerkungen zur Lehre von der Verjährung im Strafrechto (Erlangen 1867), 4Kommentar zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (Lpz. 1871; 5. Aufl. 1884), «(Kommentar zur Strafprozeßordnung für das Deutsche Reiche (Lpz. 1878) und „Zum Reichspreßgesetz o (2. Aufl., Erlangen 1885). Ein schweres Kehlkopfleiden nötigte ihn 1885, sein Amt niederzulegen. Bei seinem Scheiden aus dem Staatsdienste wurde er zum Wirkl. Geheimrat ernannt. Er starb 17. Jan. 1886 in Dresden.