FeedFriedberg (Heinr.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Friedberg (Heinr.), preuß. Justizminister, geb. 27. Jan. 1813 in Märkisch-Friedland, erhielt seine Vorbildung auf dem Pädagogium in Züllichau und dem Gymnasium in Danzig und studierte 1833— 36 auf der berliner Universität die Rechte. Zur Vorbereitung 1. seine präktische Laufbahn arbeitete er auf dem berliner Stadt- und dem Kammergericht. Im J. 1848 wurde er zweiter Staatsanwalt beim Kammergericht, 1849 Oberstaatsanwalt in Greifswald. Dort habilitierte er sich an der Universität und hielt Vorlesungen über Strafprozeß. Im J. 1854 wurde F. als Geh. Justizrat in das Justizministerium berufen, in welchem er 1873 zum Unterstaatssekretär ernannt wurde, nachdem er eine Zeit lang als Präsident der Prüfungskommission für das zweite jurist. Cramen fungiert hatte. Im Nov. 1872 wurde er ins Herrenhaus berufen und 1875 zum Kronsyndikus ernannt; im Dez. 1876 erfolgte seine Ernennung zum Staatssekretär im deutschen Reichsjustizamt. Als Mitglied des Bundesrats leitete F. den Justizausschuß und nahm an der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes wie an der des Deutschen Reichs einen hervorragenden Anteil, namentlich vertrat er die von ihm aufgestellten Entwürfe des Deutschen Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzbuchs, die Gesetzgebung über die Civilehe u. s. w. Am 30. Okt. 1879 wurde er an Leonhardts Stelle zum vpreuß. Staats- und Justizminister ernannt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 306Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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