Maassen (Friedr. Bernh. Christian), Lehrer des kanonischen Rechts, geb. 24. Sept. 1823 zu Wismar, studierte in Jena, Berlin, Kiel und Rostock, ließ sich 1849 in Rostock als Advokat nieder und gründete hier mit Franz von Florencourt den konservativen MNorddeutschen Correspondento. Nachdem M. 1851 zum Katholizismus übergetreten war, verließ er Mecklenburg, wurde 1855 außer-Hord. Professor des röm. Rechts in Pest, noch in demselben Jahre nach Innsbruck versetzt, hier 1858 zum ord. Professor ernannt, 1860 Professor des röm. und kanonischen Rechts in Graz, seit 1871 in Wien, wo er 1873 zum Mitglied der Akademie der Wissenschaften, 1882 zum Mitglied des Reichsgerichts ernannt wurde. Für das Jahr 1882—83 zum Rektor der wiener Universität gewählt, rief M. durch eine im niederösterr. Landtage gehaltene Rede, worin er das von deutsch-liberaler Seite belämpfte Recht eines Vereins zur Gründung einer Privatvolksschule mit czech. Unterrichtssprache in Wien verteidigt hatte, lebhafte Demonstrationen von seiten eines Teils der Studentenschaft hervor, welche fast zur zeitweiligen Schließung der Universität führten. M. veröffentlichte: Der Primat des Bischofs von Rom und die alten Patriarchalkirchend (Bonn 1853), „Zwei Synoden unter Childerich II.v (Graz 1867), „Geschichte der Quellen und der Litteratur des kanonischen Rechtso (Bd. 1, Graz 1870), sein Hauptwerk; Neun Kapitel über freie Kirche und Gewissensfreiheito (Graz 1876), UÜber die Gründe des Kampfes zwischen dem heidnischen Staat und dem Christentump (Wien 1882) und zahlreiche Abhandlungen in den Sitzungsberichten der wiener Akademie.