FeedSchwarzenberg (Adam, Graf zu)
GeschichteBrockhaus 1882

Schwarzenberg (Adam, Graf zu), kurbrandenb. Geheimrat, die rechte Hand des Kurfürsten Georg Wilhelm, geb. 1587 aus der fränk. Linie, war früher in kaiserl. Kriegsdiensten und wurde dann Rat bei dem letzten Herzog von Jülich, Johann Wilhelm (gest. 1609). Als solcher ward er vom Kaiser Rudolf II. in die Acht erklärt, weil er bei der Besitznahme von Jülich und Kleve durch Pfalz-Reuburg und Brandenburg den Einspruch des Kaisers nicht geachtet hatte, dagegen von Brandenburg 1610 zum Geheimrat ernannt. Von Kleve brachte ihn Georg Wilhelm, der als Kurprinz dort Statthalter gewesen war, bei seinem Regierungsantritt w1619 nach Brandenburg, wo S. fortan auf den schwachen Kurfürsten den größten Einfluß übte. Er schloß mit Pfalz-Neuburg 1624 den Teilungsvertrag über jene Lande ab; 1628 ging er nach Wien, wo er für Brandenburg günstige Zugeständnisse erhielt. Nachdem Gustav Adolf 1630 ein Bündnis des Kurfürsten mit Schweden erzwungen, wurde S. nach Kleve entfernt. Gustav Adolf hatte sich schon früher sehr hart über ihn ausgesprochen; jetzt ließ er des Grafen Privatbesitzungen mit Beschlag belegen. Erst nach der Niederlage der Schweden bei Nördlingen 1634 kam S. wieder nach Berlin und wurde Statthalter von Brandenburg. Er riet zu dem Bündnisse mit SOsterreich, wodurch die schrecklichsten Kriegsdrängsale über Brandenburg kamen. Dieser diplomatische Fehlgriff und seine früher schon bewiesene Hinneigung zu Osterreich haben ihm von seiten mehrerer Historiker, darunter Friedrich II., die Beschuldigung zugezogen, daß er das Vertrauen des schwachen Kurfürsten zum Nachteile Brandenburgs für des Kaisers Absichten gemißbraucht habe. Zwar hat Cosmar in seinen „Beiträgen zur Untersuchung der gegen den kurbrandenb. Geheimrat Grafen Adam von S. erhobenen Beschuldigungen, aus archipvalischen Quelleno (Berl. 1828) diese Ansicht nicht ohne Erfolg widerlegt, aber Habsucht und eigennützige Verbindungen mit der kaiserl. Diplomatie und Heerführung kann ihm nicht abgesprochen werden. Kaum war Friedrich Wilhelm im Besitz der Regierung, so entsetzte er S. seiner Stellung und ließ ihn verhaften. Sein bald nachher an einem Schlagflusse zu Spandau erfolgter Tod (17. März 1641) entzog ihn einer weitern Untersuchung. Die Sage, daß der Kurfürst ihn habe enthaupten lassen, ist durch die auf Befehl Friedrichs II. 1777 veranstaltete Untersuchung des in der Garnisonkirche zu Spandau beerdigten Leichnams widerlegt worden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 554Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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