Segu, auch Sego, Negerstaat auf beiden Seiten des obern Niger (hier Djioliba) im westl. Sudän, bewohnt von den heidnischen Bambära, einem sehr kriegerischen Volke, mit guter Reiterei. Der franz. Kapitän Gallieni schloß im März 1881 zu Nango mit König Ahmadu von S. einen Vertrag, dessen Hauptbestimmungen folgende sind: die Franzosen sollen das Recht haben, mit Ausschluß aller andern europ. Nationen, im ganzen Reiche S. sich niederzulassen und Comptoirs zu gründen; sie dürfen die Straßen verbessern und Handelswege nach dem obern Niger eröffnen; der Niger wird unter das ausschließliche Protektorat Frankreichs gestellt von seinen Quellen bis Timbuktu; die Franzosen allein sollen berechtigt sein, auf dem Niger Schiffahrt zu treiben und Etablissements zu errichten; nach Bezahlung der ersten Jahresrente an Ahmadu kann Frankreich zu S. einen Residenten als Vertreter des franz. Protektorats über den Niger unterhalten; Frankreich gibt an Ahmadu eine Jahresrente von 25000 Frs.