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GeschichteBrockhaus 1882

Simon (Jules Frangois Simon Suisse, genannt Jules S.), franz. Philosoph und Staatsmann, geb. 31. Dez. 1814 in Lorient, wurde 1835 philos. Hilfslehrer an der pariser Normalschule, sodann Oberlehrer an den Lyceen in Caen und Versailles und 1839 Cousins Stellvertreter in der Professur der Philosophie an der Sorbonne zu Paris. Aus dieser Zeit stammen mehrere philos. Schriften, die wohlwollende Aufnahme fanden, unter andern die (Iistoire de Pécole d'Alexandried (2 Bde., Par. 1844—45). Im J. 1848 wurde er in die Konstituierende Versammlung gewählt, wo er sich an die gemäßigten Republikaner des linken Centrums anschloß. Nach dem Staatsstreich 1851 brachte ihn die Verweigerung des amtlichen Huldigungseides um die Professur an der Sorbonne. Hierauf veröffentlichte er die Verteidigungsschrift Le devoir⸗ (1854; 6. Aufl. 1859); ferner La liberté communer (1859), (La liberté de consciences (1859 u. öfter); endlich die ergreifende Schilderung von dem Lebenslose der Arbdeiterinnen: L'ouvrièren (1863). In demselben Jahre und auch 1869 im achten Wahlbezirk der Hauptstadt als Oppositionskandidat für den Gesetzgebenden Körper gewählt, machte er hier, bei Verhandlungen über Arbeits⸗, Unterrichts⸗ und Staatswirtschaftsfragen sein Talent in hervorragender Weise geltend. Gleichzeitig veröffentlichte er mehrere populär-philos. Schriften: (L.écolep (1864), eine Verteidigung des unentgeltlichen und obligatorischen Volksunterrichts, „Lè travaile (1866), (L'ouvrier de S anso (1867), „La politique radicaleo (1868), «La peine de morty (1869). Nach dem 4. Sept. 1870 wurde er Mitglied der Regierung der nationalen Verteidigung und Minister des öffentlichen Unterrichts und erhielt 1871 von seinen pariser Kollegen den Auftrag, sich als Abgesandter mit unbedingter Vollmacht nach Bordeaux zu begeben, um der dortigen Delegation, welche unter Gambettas Einfluß für die bevorstehenden Wahlen das berüchtigte Proskriptionsdekret erlassen hatte, die nötigen Aufschlüsse über die Versailler Konvention zu geben und ihr das Wahldekret der pariser Regierung mitzuteilen. Er richtete dort nichts aus und sollte eben verhaftet werden, als 5. Febr. E. Arago und E. Pelletan ankamen mit dem Regierungsdekret, welches die eigenmächtige Verordnung aus Bordeaux für ungültig erklärte und ihren Urheber zum Niederlegen seines Amtes bewog. Bei den Wahlen vom 8. Febr. 1871 zum Abgeordneten gewählt, erhielt er unter Thiers' Präsidentschaft das Portefeuille des öffentlichen Unterrichts (19. Febr.). In seiner versöhnlichen Gesinnung konnte S. jedoch weder die Anhänger der monarchischen Koalition, die ihn mit Vorwürfen wegen ultraliberaler Reformen überhäuften, noch die Doktrinäre der republikanischen Parteien zufrieden stellen, weshalb er sich kurz vor Thiers' Sturz (24. Mai 1873) zum Abtreten genötigt sah. Er übernahm die Leitung der gemäßigten republikanischen Gruppe. Unterdessen ließ er die Souvenirs du 4 Septembres (1873) erscheinen. Am 16. Dez. 1875 wählte ihn die Nationalversammlung zum lebenslänglichen Senator und gleichzeitig die Französische Akademie zum Mitglied. Am 12. Dez. 1876 Präsident eines neuen Kabinetts, in welchem er zugleich das Ministerium des Innern übernahm, wurde er 16. Mai 1877 angeblich darum, weil er in der Deputiertenkammer auf der Rednerbühne die Aussage des Papstes bezüglich seiner sog. Gefangenschaft für grundlos erklärt habe, verabschiedet, um dem Ministerium Broglie-Fourtou Platz zu machen. Seitdem veröffentlichte er das Werk Le gouvernement de M. Thiers (2 Bde., 1878), das durch geschmackvolle und gefällige Darstellung sich auszeichnet. „Simon (Ludw.), Mitglied der Deutschen Nationalversammlung, geb. 1810, studierte Jurisprudenz und wurde Advokat zu Trier. Im J. 1848 wurde er in die Deutsche Nationalversammlung gewählt, wo er der äußersten Linken angehörte und durch feurige Reden Aufsehen erregte. Er gehörte zum Dreißiger-Ausschuß der Nationalversammlung und ging dann auch nach Stuttgart als Mitglied des Rumpfparlaments, nach dessen Sprengung er im Juli 1849 nach der Schweiz floh. Wegen Hochverrats wurde er in contumaciam zum Tode verurteilt. Im J. 1855 begab er sich nach Paris, wo er in einem Bankhause eine Anstellung fand und 1866 ein eigenes Bankgeschäft errichtete. Seit 1870 lebte er in der Schweiz, wo er in Montreux 2. Febr. 1872 starb. Seine Erlebnisse schilderte er in dem Buche „Aus dem Exilp (2 Bde., Gieß. 1855).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 832Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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