Spargel (Asparägus officinalis L.), eine Gemüsepflanze, deren junge Sprossen (Stangen, Pfeifen) eine wohlschmeckende, leicht verdauliche, wegen ihres reichen Stickstoffgehalts nahrhafte, durch das in ihnen enthaltene Asparagin heilkräftige Speise abgeben. Aus ihm sind in langjähriger Kultur mehrere Varietäten hervorgegangen, der weiße Darmstädter, der violette oder rotköpfige Holländer, der grünköpfige Ulmer, der Erfurter Riesenspargel, der Spargel von Argenteuil u. a. Man zieht ihn aus Samen, den man in Furchen säet, die 15 em voneinander entfernt und 3 em tief sind; die Samenkörner müssen einzeln 3 em voneinander auf den festgedrückten Grund der Furche gelegt, 3 em hoch mit kräftigem Kompost und darüber mit kurzem Pferdemist bedeckt und bei trockener Witterung mehrmals begossen werden. Die Pflanzen verzieht man nach und nach; natürlich immer die schwächern, so weit, daß die übrigen 10 em weit von einander zu stehen kommen. Für die Saat muß der Boden tief, locker, sandig und sehr nahrhaft, schon im Vorjahr mit stroharmen Pferde⸗, oder Rinder⸗, oder mit Geflügelmist reichlich gedüngt sein. Auch Düngung mit Seifensiederasche ist zweckmäßig. Zur Anlage der Spargelpflanzung benutzt man mit Vorteil einjährige Pflanzen, doch muß man von dem ausgehobenen Pflanzgute nur diejenigen auswählen, welche einen kräftig entwickelten Wurzelstock und breite, dicke, kurze Keime besitzen, da nur solche einen lohnenden Ertrag verheißen. Ist der Boden schwer und der Untergrund schlechter Art oder undurchlässig und naß, so verursacht die Anlage der Spargelbeete viele Mühe und bedeutende Kosten. Am besten wirft man einen Graben von Im Breite und einem Spatenstich Tiefe aus, bedeckt den Grund mit einer 15 em hohen Schicht guten Mistes, mischt diesen mit Erde und gibt diesem Pflanzengrunde eine rückenartige Form. Auf diesen Rücken setzt man die Pflanzen 80 em weit voneinander mit ordnungsmäßig ausgebreiteten Wurzeln und markiert die Pflanzenstellen miteinem Pfählchen. Die Pflanze bedeckt man mit der aus dem nächsten Graben ausgeworfenen Erde und tritt sie fest an. Da dieser Weise führt man die Pflanzung zu Ende. a das Erdreich schon im vorigen Jahre stark gedüngt worden sein muß, so haben die flanzen vorläufig Nahrung genug. Später wendet man eine reichliche Kopfdüngung an. Der S. muß stets 20 em hoch Erde über sich haben, um möglichst lange Sprossen stechen zu können. Da aber die Wurzelstöcke nach und nach der Oberfläche des Bodens sich nähern, so muß in den ersten drei bis vier Jahren in jedem Herbst eine 10em ohe Schicht guten Kompostes aufgebracht werden. Später wird diese Erhöhung des Bodens bloß aller dreibis vier Jahre notwendig. Erst wenn die Pflanzung drei, besser aber vier Jahre lang bestanden hat, beginnt die Nutzung. Beim Stechen des S. muß man sich hüten, zu tief zu stechen, um nicht die übrigen noch in der Entwickelung zurückgebliebenen Knoten oder den Wurzelstock selbst zu beschädigen. Spargelbeete, wie Spargelpflanzungen werden oft durch einen Käfer, das pargelhähnchen (Lema asparagi), und seine Larve beschädigt. Die trocken gewordenen Stenelküfer, s. u. Blattkäfer. — S argelklee . Luzerne. — Spargelkohl, s. u Bimneuartigen Unternehmungen zu betrachten, die ebenfalls kleine Einlagen annehmen und verzinsen, aber dabei einen Erwerb bezwecken. Im übrigen kann eine S. ebensowohl durch eine gemeinnützige Privatgesellschaft, wie durch öffentliche Körperschaften oder durch den Staat selbst unterhalten werden. Die älteste S. ist wohl die 1778 in Hambur geurg folgte. Bald darauf wurden auch S. in Bern und in Basel errichtet. In England entstand die erste S. 1798 als Privatwohlthätigkeitsanstalt in London, und es folgten dann einige ähnliche Gründungen in Schottland. Einen größern Aufschwung aber nahm das Sparkassenwesen erst, nachdem es durch ein Gesetz von 1817 eine sichere Grundlage erhalten. Durch dieses Gesetz, das durch mehrere spätere ergänzt und verbessert worden ist, wurde den Leitern (trustéees) der S. der Bezug von irgend welchem Gewinn oder irgend einer Entschädigung untersagt und für die Fonds derselben eine leichte und vorteilhafte Anlage bei der Staatsschuldenkommission gewährt. In Frankreich wurde die erste S. 1818 in Paris durch königl. Ordonnanz genehmigt und die Institution von Anfang an, ähnlich wie in England, in einen engen Zusammenhang mit dem Staatsschuldenwesen gebracht, der einigemal sehr nachteilige Folgen für sie gehabt hat. In Preußen trat die erste S. 1818 als städtische Anstalt in Berlin ins Leben. Der Staat befaßte sich anfangs so gut wie gar nicht mit der Angelegenheit, und erst 1838 wurde ein Regulativ für das