Staatsschriften, s. unter Deduktion. ‚ Staatsschuldbuch heißt das als Beurkundung einer konsolidierten Staatsschuld dienende Verzeichnis der einzelnen Staatsgläubiger und der denselben zustehenden Forderungen. In einem eigentlichen S. können diese Eintragungen nur auf bestimmte Namen lauten, indem sie den auf den Inhaber lautenden Staatspapieren gegenüberstehen. In Frankreich ist jedoch auch für die auf den Inhaber ausgestellten Rentenpapiere die Form der Einschreibung in ein S., deren für jede Art der Rente ein besonderes besteht, beibehalten. Der Besitzwechsel erfolgt bei den nominativen Schuldverschreibungen durch Umschreibung im S., die Verzinsung durch direkte Zahlung, oder bei den in Rentenre und Italien vorkommenden agemischten enten» gegen Coupons, die auf den Inhaber lauten. Preußen schuf durch das Gesetz vom 30. Juli 1883 für die vierprozentigen Consols ein S., in dem in sechs Abteilungen physische Personen, Handelsfirmen, Ifstasen Genossenschaften, eingeschriebene Hilfskassen, jurist. Personen und Vermögensmassen ohne jurist. Persönlichkeit gegen Einreichung von Schuldverschreibungen der genannten Art und Entrichtung einer kleinen Gebühr als Gläubiger eingetragen werden können. Die Einschreibungen können auf Verlangen auch wieder in Inhaberpapiere umgewandelt werden. Staatsschulden. Wenn die gewöhnlichen Einnahmen eines Staats zur Deckung seiner ordentlichen oder außerordentlichen Ausgaben nicht ausreichen, und er die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts weder durch Steuererhöhung, noch durch Verkauf von Domänen oder s onstigem öffentlichen Eigentum herbeiführen kann oder will, so muß er in irgend einer Form Schulden machen. Es kann dies z. B. geschehen durch Hinausschiebung fälliger Zahlungen, ein bedenklich an den Staatsbankrott (s. d.) erinnerndes Mittel, durch Ausgabe von vorläufig uneinlöslichem Papiergeld, durch Erhebung einer Zwangsanleihe; in der Regel jedoch nehmen die Staaten heutzutage freiwilligen Kredit in Anspruch und verschaffen sich die nötigen außerordentlichen Einnahmen durch Aufnahme von Anleihen nach den von dem Publikum oder der Börse gestellten Bedingungen. Mehr eine formelle, als eine materielle Bedeutung haben die sog. Verwaltungsschulden, die einfach dadurch entstehen, daß innerhalb der Budgetperiode die laufenden Einnahmen und Ausgaben nicht immer sich entsprechen und bald die erstern, bald die letztern das Übergewicht erlangen, ohne daß am Schluß der Periode ein wirkliches Desizit übrigbleibt. In diesem Falle genügt die vorübergehende Beihilfe eines urzfristigen Bankkredits, der gewöhnlich durch die Ausabe von Schatzscheinen mit kurzer Verfallzeit, einer Art von Staatswechseln, in 2 nspruch genommen wird. Aber auch Schulden, die zur Deckung eines wirklichen Defizits, eines endgültigen überschusses der Ausgaben über die Einnahmen in der Budgetperiode kontrahiert werden, treten häufig zunächst in der Form von kurzfristigen auf. Diese, sowie auch die stets fälligen Verbindlichkeiten des Staats bilden die sog. schwebende Schuld, zu der außer den bereits erwähnten Zahlungsrückständen und den (immer wieder erneuerten) Schatzscheinen auch noch anderweitige Bankschulden, ferner einlösliches, aber unvollständig gedecktes Papiergeld und verschiedene Arten von Depositenschulden gehören. Die letztern sind namentlich in Penähren von großer Bedeutung, wo die Sparkassen ihre Einlagen an die stagtliche Depositenkasse abzuführen e kan Bei jeder Störung der normalen Verhältnisse kann die schwebende Schuld eine ernstliche Katastrophe herbeiführen, und es ist daher ein Gebot der gesunden Finanzpolitik, daß sie in engen Grenzen gehalten und bei Überschreitung eines gewissen Betrags in eine sog. konsolidierte Schuld verwandelt werde, die nach einem Tilgungsplane erst im Laufe eines längern Zeitraums oder auch gar nicht rückzahlbar (Rentenschuld) ist. Eine solche Schuld nennt man eine fundierte, wenn bestimmte Hhner Bermsung (Domänen, Steuern u. s. w.) zu ihrer Verzinsung und Tilgung angewiesen sind, was indes bei den neuern Anleihen kreditwürdiger Staaten nicht mehr üblich ist. In einigen Staaten, z. B. in England, gibt der Staat auch Leibrenten und Zeitrenten (Annuitäten) aus, bei denen die jährliche Zahlung, auch die Kapitaltilgung mit einschließt. Tontinen 7 d.) und besonders Lotterieanleihen nehmen den Reiz des Glückspiels mit zu Hilfe, um das Publikum anzuziehen. Eine Ermäßigung der Schuldinsen kann unter günstigen Umständen durch eine 109. Konversion herbeigeführt werden, indem der Staat die Rückzahlung des Schuldkapitals anbietet Eu welchem Zwecke auch den Rentenpapieren ein Pariwert beigelegt ist), ¹1. die Gläubiger den niedrigern Zinsfuß nicht bewilligen wollen. Was die volkswirtschaftliche Berechtigung der S. betrifft, so sollte normalerweise die Unzulänglichkeit der ordentlichen Einnahmen Kntrahie den ordentlichen Ausgaben nicht durch Kontrahierung von dauernden Schulden, sondern entweder durch Sparsamkeitsmaßregeln oder durch Vermehrung der Steuereinnahmen gehoben werden. Handelt es sich dagegen um außerordentliche Ausgaben, so ist die Aufnahme von Anleihen durchaus unbedenklich, wenn mittels derselben dauernde Anlagen oder Einrichtungen geschaffen werden, die entweder unmittelbar eine den Schuldzinsen entsprechende Rente abwerfen (3. B. Eisenbahnen), oder die doch der Volkswirtschaft im ganzen einen die Zinslast aufwiegenden Vorteil bringen (wie zu freier Benutzung dienende Straßen, Unterrichtsanstalten u. s. w.). Solche S. sind als produktive zu bezeichnen. Bei andern außerordentlichen Ausgaben, z. B. infolge von großen Notständen und namentlich bei Kriegen, erscheinen Anleihen als ein notwendiges libel, weil die nötigen Mittel auf andere Weise praktisch nicht u beschaffen sind. Es wird auf diesem Wege die far die Gegenwart zu schwere Last teilweise auf die Zukunft abgewälzt. Allerdings muß die Gegenwart die Güterzerstörung und den Produktionsausfall, den z. B. ein Krieg mit sich bringt, in ihrem vollen Umfange selbst tragen, aber der Druck der Ereignisse auf die einzelnen Wirtschaften wird doch wesentlich gemildert, wenn die nötigen Mittel zunächst von denjenigen aufgebracht werden, die sie frei zur Verfügung haben. Freilich erzeugt dann die Verzinsung der Schuld eine Mehrbelastung der Gesamtheit im Interesse der Staatsgläubiger, und es kann dadurch zugleich die Ausbreitung eines unproduktiven Rentnertums begünstigt werden, das sein Kapital lieber in den festverzinslichen Staatspapieren, als in den immer ein gewisses Risiko einschließenden produktiven Unternehmungen anlegt. Daher ist nach Möglichkeit für die Amortisation oder Tilgung der S. zu sorgen, die freilich nur dann eine reelle sein kann, wenn sie durch wirkliche überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben bewirkt wird. Diese können erzielt werden durch Anspannung der Steuerkraft, wie in den Vereinigten Staaten geschieht, die in größtem Maßstabe die Verminderung ihrer S. betreiben; oder auch durch Verkauf von Domänen oder andern Staatsbesihungen, deren Ertrag geringer ist als die Schuldzinsen, die durch den Erlös in Wegfall gebracht würden. Rasche Tilgung der S. ist nebst pünktlicher Zinszahlung auch das beste Mittel zur höchsten Steigerung des Staatskredits. In den meisten modernen Staaten sind freilich in der neuern Zeit die Schulden im ganzen nicht vermindert, sondern vermehrt worden. Der größte Teil der vorhandenen S. ist durch Kriege entstanden; die Schulden Preußens jedoch (und in geringerm Maße auch die der andern deutschen Staaten) sind gegenwärtig ganz überwiegend produktiver Art und zwar Eisenbahnschulden. Die Kapitalbeträge der Schulden der verschiedenen Staaten sind schwer miteinander verleichbar, weil ein großer Teil mit niedrigem Zinsfuß weit unter dem Nominalwert ausgegeben worden ist. Ein besseres Bild der relativen Belastung geben daher die Ausgaben, die jährlich von den einzelnen Ländern für ihre Schulden gemacht werden. Diese Ziffern betrugen 1885 (ohne Unterscheidung der produktiven und unproduktiven Schulden und mit Einschluß der ebenfalls einen regelmäßig wiederkehrenden Posten bildenden Tilgungsquoten) in Millionen Mark: Preußen 182,3, Bayern 51, Sachsen 30,9, Württemberg 17,2, Deutsches Reich 17,1, Frankreich 1067, Großbritannien 590,8, Rußland 521, Ssterreich 258, Ungarn 1145, talien 436,4, Spanien 219,3, Holland 57,5, ereinigte Staaten 201,2. (S. Anleihen, Annuität, Leibrenten, Papiergeld, Rente, Staatspapiere.)