FeedSundzoll
Recht & StaatBrockhaus 1882

Sundzoll, erheben, welcher an dem Zollhause zu Helsingör entrichtet werden mußte. Diefer Zoll wurde durch Verträge mit den übrigen Seemächten anerkannt. Im Frieden zu Brömsebro 1645 gestand zwar Dänemark den schwed. Schiffen die Zollfreiheit im S. und in den beiden Belten zu, aber im Frieden zu Frederiksborg, 3. Juli 1720, mußte Schweden dieselbe wieder aufgeben. Franzosen, Engländer, Holländer und Schweden zahlen 1 Proz. Zoll von dem Werte ihrer Waren; die übrigen Nationen und selbst die dän. Schiffe mußten 1½ Proz. entrichten. Die holländ. Schiffer hatten den Vorzug, daß sie bloß ihre Papiere vorzeigten; die Schiffe anderer Nationen mußten sich eine Durchsuchung gefallen lassen. Der Sund-⸗und der verühtuß der er sehr unbedeutende Beltzoll mit Einchluß der Feuergelder und Sporteln belief sich 1756 auf 200000 Thlr. Reichsmünze (zu 2 Mark), 1770 auf 450890, 1820auf 1½ Mill., 1840 auf 2401000, 1853 auf 2530000 Thir. Von 1756 bis 1853 hatte sich also die Einnahme fast verdreizehnfacht. Die öffentliche Meinung sprach sich mehr und mehr gegen diesen unberechtigten Zoll aus. Nachdem mehrere Mächte, namentlich Schweden und Preußen, einige Modifikationen für sich herbeigeführt, erklärte endlich 1848 die nordamerik. Regierung, sich dem Zolle nicht ferner unterwerfen zu wollen, worauf die dän. Regierung die Aufhebung des Zolls gegen eine angemessene Entschädigung seitens der seehandeltreibenden Staaten in Aussicht stellte. Doch auch gegen eine solche Belastung protestierten die Vereinigten Staaten. Daher hielt es die dän. Regierung für geraten, mit den samtlichen Handelsstaaten über die Ablösung des Sundzolls in Verhandlung zu treten. Dänemark verlangte eine Summe, deren Zinsen der bisherigen Einnahme entsprechen sollten. Nach längern Verhandlungen und Konferenzen zu Kopenhagen kam der Vertrag vom 14. März 1857 zu Stande, wonach die Erhebung des Sund⸗ und Beltzolls, der Feuergelder u. s. w., desgleichen die Anhaltung und Durchsuchung der Schisse vom 1. April 1857 an aufhören sollten. Dagegen zahlten die kontrahierenden Mächte an Dänemark eine Abfindungssumme von etwa 31½ Mill. Reichsbankthaler, nämlich Großbritannien 10½, Rußland 9¾, Preußen 4½, Nordamerika /10,Norwegen ½ Mill., Mecklenburg, Bremen, Hannover, Hamburg, Lübeck, Osterreich und Oldenburg kleinere Summen. Dänemark verpflichtete sich hierbei noch, seine Leuchtfeuer⸗ und Schiffahrtsanstalten im besten Stande zu erhalten und auf allen Verbindungsstraßen zwischen Ost- und Nordsee den Durchgangszoll auf 16 Schilling für 5 dän. Ctr. herabzusetzen. Vgl. Der Sundzoll und der Welthandelo (Lpz. 1854). Sumd., bei naturwissenschaftlichen Namen Abkürzung für Karl Jakob Sundevall, geb. 22. Okt. 1801 zu Högestad bei Ystad, Professor der Zoologie zu Lund, gest. 5. Febr. 1875. Auonr. Moriff⸗ ein nicht scharf genug begrenzter geogr. Begriff, unter welchem in Curopa gewöhnlich alle Inseln des Indischen oder Malaiischen Archipels zusammengefaßt werden, welche westlich von dem 125.“ östl. L. (von Greenwich) gelegen und als deren östlichste Celebes und Timor zu bezeichnen sind. Die S. werden gewöhnlich in die Großen, nämlich Sumatra, Java, Borneo und Celebes mit den zu diesen gehörenden kleinern Dal. L und in die Kleinen, nämlich Madura, ali, Lombok, Sumbawa, Tschendana oder Sandelwood-Island, Komodo, Flores, Solor, Adenara Sabrao), Lomblem, Pantar, Ombaai, Timor, etter und andere kleinere in der Nähe dieser größern, eingeteilt. Gegen diese altgebräuchliche geogr. Einteilung lassen sich aber mancherlei wissenschaftliche Bedenken, namentlich mit Bezug auf die naturhistor., speziell die ethnogr. Verhältnisse erheben, und es erscheint richtiger, den Begriff der S. enger zu fassen und als öfl. Grenze derselben die Macassarstraße zwischen Borneo und Celebes, sowie die Sapistraße zwischen Sumbawa und Komödo festzustellen. Hiernach würden Celebes mit Buton, den Salaier⸗, Sangirinseln u. s. w., sowie Timor mit Flores und den zwischen beiden gelegenen Inseln, Tschendana u. s. w., zwei be sondere, jenen der S. und der Molukken (s. d.) gleichwertige Provinzen oder Abteilungen des Indischen Archipels (s. d.) darstellen. Der Name S. kommt von dem im westl. Teil von Java die Hauptmasse, im südlichsten von Sumatra einen wesentlichen Bestandteil der Bevölkerung bildenden Volksstamm der Sunda oder Sundanesen. Auch der Name der Meerenge zwischen beiden Inseln, der Sundastraße, ist hierauf zurückzuführen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 372Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6