Staatskassen als bares Geld angenommen werden und, wenn der Staat Kredit hat, auch sonst bei jedermann gleich barem Gelde Geltung haben. Renten gewährende S. sind dagegen diejenigen, welche die Verpflichtung des Staats ausdrücken, dem Inhaber oder auch einer bestimmten Person eine immerwährende (seltener eine lebenslängliche) Rente auszuzahlen. Von den zinstragenden S. gibt es verschiedene Arten, z. B. Schatzscheine, die eine kurze Rückzahlungsfrist bestimmen, Obligationen, die in einer längern Reihe von Jahren nach einem bestimmten Plane durch Verlosunggetilgt werden, Prämienscheine, Lotterieanlehenscheine u. s. w., welche einen niedrigen oder selbst gar keinen Zins einbringen, aber dem Besitzer die Aussicht auf eine Anzahl jährlich auszulosender größerer und kleinerer Gewinne gewähren. Die Rentenpapiere haben in der neuern Zeit immer mehr das übergewicht über die rückzahlbaren Obligationen erhalten. Sie bilden die Hauptform der Staatsschuld in England, Frankreich, Italien, Osterreich und in der neuern Zeit auch in Preußen. In England wird diese Art von Schulden durch Einschreibung in die (von der Bank geführten) Staatsschuldbücher dokumentiert, die auf den Namen des Gläubigers lautet, sodaß die Veräußerung eine Überschreibung bedingt. In Frankreich und jetzt auch in Preußen sind solche Einschreibungen ebenfalls ermöglicht, die meisten Rentenverschreibungen jedoch haben die Form von Inhaberpapieren, deren Zinsen durch Einlösung der beigegebenen Coupons gezahlt werden. Da die S. regelmäßig einen Marktpreis haben, so macht sich häufig die Meinung geltend, sie bildeten ein positives selbständiges Element des Nationalreichtums. Dies gilt allerdings in Betreff der fremden S. die dem Auslande gewissermaßen eine Art von Tributpflicht auferlegen, nicht aber hinsichtlich der inländischen, da dem privatwirtschaftlichen Vermögenswerte, den diese für ihre Besitzer haben, eine Hleichgroße Belastung des Staats und somit der Volkswirtschaft im ganzen gegenübersteht. (S. Anleihen, Staatsschulden.) Staatspapierhandel. Seit dem Ende des 17. Jahrh. erlangten infolge des raschen Anwachsens der europ. Staatsschulden die staatlichen Schuld-H1 verschreibungen oder Staatspapiere (s. d.) eine r mehr und mehr zunehmende Bedeutung als Ver-I kehrsobjekte, und sie fanden in den Börsen von n Amsterdam, London, Paris u. s. w. bald stets be-Un lebte und bereitwillig geöffnete Märkte. Wesentlich K erleichtert wurde dieser Handel dadurch, daß statt der auf Namen lautenden Einschreibungen in das Staatsschuldbuch sich immer mehr die Inhaberpapiere einbürgerten. Gegenwärtig ist der gesamte jährliche Umsatz von Staatspapieren nach Hun-n derten von Milliarden Mark zu berechnen. Der volkswirtschaftliche Vorteil dieses organisierten und ständigen Handels besteht einesteils darin, daß jeder, der Kapital in solchen Papieren anlegen will, dazu jederzeit die billigste und bequemste elegeneit findet, und daß ebenso leicht auch wieder die eräußerung der Papiere erfolgen kann. Andererseits aber wird auch den Staaten durch den Börsenhandel die Ausgabe neuer Verschreibungen, d. h. die Aufnahme neuer Anleihen außerordentlich erleichtert. Namentlich würden die weniger kreditkräftigen Staaten ohne den international organisierten Effektenmarkt nur zu erheblich ungünstigern Bedingungen Geld aufnehmen können, als es ihnen jetzt möglich ist. Auf der andern Seite knüpfen sich an den S. ähnlich wie an den Aktienhandel die Nachteile des Börsenspiels und der übertriebenen Spekulation, indem viele sich an demselben beteiligen, nicht um wirklich ihr Kapital anzulegen, sondern um aus Kursdifferenzen Gewinn zu ziehen. Die Staatspapiere geben allerdings im Gegensatz zu den Aktien einen festbestimmten Ertrag und insofern fällt bei ihnen eine wichtige Ursache der Kursschwankungen weg; dafür aber sind ihre Kurse um so mehr von den wechselnden Konjunkturen der innern und äußern Politik abhängig. (S. Börse, Differenzgeschäfte.)