Sparkassenwesen erlassen, das der Selbstverwaltung noch immer den weitesten Spielraum ließ. Am bedeutendsten sind in Preußen die städtischen S., außer ihnen aber gibt es zahlreiche Landgemeinde⸗, Amts⸗ und Kreiskassen, sowie auch Beirks⸗, Provinzial⸗, Vereins⸗ und Privatsparkassen. In Osterreich datiert die erste S. (von einer gemeinnützigen Vereinigung gegründet) von 1819, in Württemberg von 1818, in Sachsen von 1820 (Freiberg). Gewisse Normen finden sich bei allen S. wieder; so besonders die Bestimmung, daß die Einlagen einen gewissen Mindestbetrag haben müssen (in Deutschland gewöhnlich 1 Mark) und daß das Gesamtguthaben des einzelnen Sparers nicht über eine bestimmte Summe hinausgehen darf. Die Zinsen werden nach Ablauf des Jahres zum Kapital geschlagen. Kleine Beträge können in der Regel jederzeit sofort zurückgenommen werden, im übrigen aber sind angemessene Kündigungsfristen vorgeschrieben. Die deutschen S. leihen hauptsächlich gegen Hypotheken auf städtische und ländliche Grundstücke aus; in zweiter Linie erwerben sie sichere Wertpapiere und außerdem gewähren sie auch Darlehen gegen Faustpfand, Wechsel u. s. w. In Frankreich dagegen müssen die Sparkasseneinlagen bei der staatlichen Caisse des dépôts et consignations als Depositen in Contocorrent gegeben werden. Sie bilden demnach einen Teil der schwebenden Staatsschuld, wenn auch teilweise eine Umwandlung in Rente erfolgt. Trotz des gesunkenen Zinsfußes erhalten die S. vom Staate noch 4 Proz. Zinsen, während sie den Einlegern nur 3,50 bis 3,5 Proz. bezahlen. Auch in England werden die Sparkassengelder fast ausschließlich in Staatspapieren angelegt. Der Gewinn, den die S. durch die Differenz der Verzinsung der eingelegten und der ausgeliehenen Gelder erzielen, dient nach Bestreitung der Verwaltungskosten zunächst zur Ansammlung eines Reservefonds und sodann zur Förderun wohlthätiger und gemeinnütziger Zwecke verschiedener Art. Zu den letztern Verwendungen gehört insbesondere auch die Gewährung von Prämien über die Verzinsung hinaus an gewisse Kategorien von Sparern, namentlich Dienstboten und Arbeiter. Die Rückzahlung des Guthabens erfolgt gegen Einreichung des Sparkassenbuchs und zwar nach den Statuten der meisten S. ohne weitere Legitimationsprüfung an jeden aber desselben. Eine neue Form der S. bilden die Postsparkassen (s. d.). Um das Aufsparen auch der kleinsten Beiträge zu erleichtern, sind in der neuesten Zeit in vielen Städten (zuerst in Darmstadt 1880) Pfennigsparkassen eingeführt worden, Sammelstellen, welche ganz kleine Einlagen, 5 Pfennige oder noch weniger, annehmen, und wenn der Sparer so eine Mark zusammengebracht hat, für denselben ein Sparkassenbuch bei der Hauptkasse ausfertigen lassen. Man bedient sich dabei häufig der Sparmarken (s. d.) und Sparkarten, die zuerst von den engl. Postsparkassen angewandt wurden. Die Schul⸗ oder ½½ können als eine besondere Art der Pfennigsparkassen betrachtet werden. Die Anfänge derselben finden sich in Deutschland und Frankreich schon um die Mitte des 19. Jahrh.; doch haben sie erst in der neuern Zeit in Belgien, Frankreich, England und trotz der von mancher Seite erhobenen pädagogischen Bedenken auch in Deutschland größere Verbreitung erlangt. In Großbritannien und Irland betrug die Gesamtsumme der Einlagen 1870 bei den alten S. 37 958 519 Pfd. St. und bei den Postsparkassen 15 099 104 Pfd. St.; 1884 aber war die erstere Summe auf 45840887, die letztere auf 44773 773 Pfd. St. gestiegen. In Preußen belief sich die Summe der Einlagen am Jahresschluß 1872 auf 688 976 436 Mark (27,1 Mark auf den Kopf der Bevölkerung), 1882 dagegen auf 1830 199 420 Mark (65,6 Mark auf den Kopf). Die Zahl der Sparkassenbücher betrug in dem letztern Jahre 3363518, was auf je 10000 E. 1206 Bücher ergibt, während 1872 auf diese Einwohnerzahl nur 686 Bücher kamen. In Frankreich standen bei den gewöhnlichen S. Ende 1869 711,2 Mill. Frs., Ende 1883 aber 1816,1 Mill. Frs., während die Zahl der Bücher von 2130 768 auf 4535 431 gestiegen war. Die Guthaben bei den Postsparkassen beliefen sich Ende 1883 auf 77 444 134 Frs. Vgl. Hermann, «über S.y (Münch. 1835); Vidal, 4Les caisses d'épargnen (Par. 1844); Schmidt, „Das Sparkassenwesen » (Lpz. 1862); ⸗Beiträge zur Statistik der S. im preuß. Staates (amtlich, Berl. 1876); «Statistique internationale des caisses d'épargne par le Bureau de statistique du royaume d'Italie:s (Rom 1876); Elster, Die Postsparkassen⸗(Jena 1881); Kuntze, S. und Gemeindefinanzeno (Berl. 1882); C. Roscher, Postsparkassen und Lokalsparkassen in Deutschlando (Dresd. 1885).