Stellenkauf bezeichnet die früher vielfach übliche, zuletzt nur noch in England gebräuchliche und daselbst 1871 aufgehobene Cinrichtung, der zufolge die Offizierstellen nur gegen Zahlung einer bestimmten, mit dem Grade steigenden Summe verliehen wurden. Der S. fand nur bei der engl. Infanterie und Kavallerie, nicht aber bei der Artillerie, dem Ingenieurkorps und zwar bis einschließlich des Oberstlieutenants statt, während die höhern Chargen dem S. nicht unterworfen waren. Die Stelle eines Eusign (Unterlieutenant) kostete 450 Pfd. St., die eines Oberstlieutenants 4500 Pfd. St. Beim Ausscheiden erhielten die Betreffenden ihre Zahlung von den an ihrer Stelle Avancierenden zurück, bei der Beförderung zum Oberst dagegen insdie Kaufsumme für den Betreffenden verloren. ngeachtet der Verwerflichkeit dieses Systems konnte es in England doch nur gegenüber einer heftigen Opposition beseitigt werden.