Stipulationsform kleidete: oder sie dienten auch ur Veränderung bestehender aus andern Gründen ervorgegangener Obligationen. (S. Novation.) Obgleich noch gegenwärtig Stipulieren soviel als 2 — n bedeutet, so hat doch das gemeine Recht die S. nicht aufgenommen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 246Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei