Strandbehörden sind Behörden zur Verwaltung der Strandungsangelegenheiten, insbesondere zur Beaufsichtigung und Durchführung der Bergung, sowie der Hilfsleistung in Seenot. Im Deutschen Reiche gibt es zwei Arten derselben: die Strandämter (bureaukratisch organisierte Behörden) und die Strandvögte (Lokalbeamte).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 285Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei