FeedSeemannsämter
Recht & StaatBrockhaus 1882

Seemannsämter sind staatliche Behörden zur Kontrolle und Beaufsichtigung der Schiffsmannschaft. Ihre Funktionen werden im Inlande von den sog. Musterungsbehörden, im Auslande von den Konsulaten wahrgenommen und bestehen in der An⸗ und Abmusterung, der Ausstellung der Seefahrtsbücher und einer provisorischen Gerichtsbarkeit zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Schiffsmann und Schiffer. (Seemannsordnung vom 27. Dez. 1872, §§. 1—16, §. 22, §S. 104—106.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 649Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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