Stubenarrest ist eine gegen Offiziere zu verhängende Gefängnisstrafe. Es wird dabei einfacher und geschärfter S. unterschieden. Der erstere wird von dem Betreffenden in der eigenen Wohnung verbüßt, der letztere in einem besondern Offizier-Arrestzimmer. Das Verlassen der Wohnung, resp. des Arrestzimmers ist während der Strafdauer ebenso unzulässig, als das Empfangen von Besuchen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 323Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei