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Recht & StaatBrockhaus 1882

Substanz, welche in den Wandungen des Korkes ebildet wird und beim Ausziehen desselben mit lkohol, Ather, Wasser und verdünnter Schwefelsäure als ein leichter, wachs⸗ oder fettartiger elasti17 rötlich-grauer Stoff von zelliger Textur zurückleibt. S. wird durch Schwefelsäure in Krümelucker, durch Salpetersäure in Korksäure und Kleesäure verwandelt und ist in keiner Flüssigkeit ohne Zersetzung löslich. Subfevril (d. i. dem Fieber nahestehend) nennt man in der Thermometrie die Temperaturen von 38,1 bis 38,55 C. (S. unter Fieber, Bd. VI, S. 791.) Subhastation heißt die gerichtliche Versteigerung von Immobilien. Der Name ist entstanden aus dem lat. sub hasta, d. i. unter dem Spieße, weil bei den Römern an dem Verkaufsorte einen Spieß aufzupflanzen üblich war. Je nachdem die Versteigerung nach dem Belieben des bisherigen Eigentumers oder aus Anlaß eines rechtlichen, von dritten Personen geübten Zwangs erfolgt, ist sie eine freiwillige oder notwendige. Die notwendige S. kann insbesondere erfolgen zum Zweck der Zwangsvollstreckung oder der Teilung eines Miteigentums. Die S. ist zum größten Teil durch Landesrecht geregelt; auch die Reichscivilprozeßordnung (§. 755 — 757) enthält darüber nur wenige Bestimmungen. Von besonderer Bedeutung ist das preuß. Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883, welches auch für die königl. sächs. Subhastationsordnung von 1884 vorbildlich geworden ist. Zu den Immobilien gehören danach in Hinsicht auf die Zwangsvollstreckung nicht nur Grundstücke, sondern auch selbständige Gerechtigkeiten unbeweglicher Natur, verliehene Bergwerke, auch Kauffahrteischiffe, Flußfrachtschiffe u. s. w. Das frühere preuß. Subhastationsrecht (noch die Subhastationsordnung von 1869) beruhte auf dem Löschungsprinzip; das Grundstück wurde dem Ersteher frei von Hypotheken zugeschlagen, die Hypotheken wurden gelöscht, das bar zu zahlende Kaufgeld unter die Realgläubiger, auch an sich nicht fälliger und vollstreckbarer Forderungen, verteilt; dem jetzigen Recht liegt das Übernahmesystem zu Grunde: die dem betreibenden Gläubiger vorgehenden eingetragenen Hypotheken werden vom Ersteher übernommen, bar bezahlt nur Zinsen und Kosten und die nichteingetragenen Realforderungen; der Zuschlag ist bedingt durch das gerichtlich festgesetzte sog. geringste Gebot, das mindestens die gesetzlich erforderlichen Barzahlungen und durch übernahme die dem betreibenden Gläubiger +ubtaco Realforderungen decken muß. Subiaco, Stadt in der ital. Provinz und im Bezirk Rom, rechts am Teverone, der Mühlen, Papierfabriken und Eisenwerke treibt, höchst malerisch gelegen zwischen romantischen Felsen und Blumenlandschaften, eng von Bergen eingeschlossen und deshalb auch von vielen Reisenden und namentlich Malern besucht, zählt (1881) 7074 E. und ist das alte Sublaqueum am Anio, im Gebiet der Aquer, an der von Nero angelegten Via Sublacensis. Derselbe Kaiser hatte hier eine Villa, aus deren Trümmern der größte Teil des Städtchens erbaut ist und von der nur noch wenig Überreste vorhanden sind. Sublaqueum hatte seinen Namen von der Lage Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XV. unterhalb der drei lacus oder stagna Simbruina, künstlichen Teichbauten, in denen das Quellwasser des obern Anio behufs Einführung in die nach Rom geführten Wasserleitungen der Aqua Marcia und Aqua Claudia gesammelt wurde. Diese Teiche sind infolge der Zerstörung der das Wasser zurückhaltenden Dämme gänzlich verschwunden. Der Kastellpalast oder die Rocca, ehemals häufig päpstl. Sommerresidenz, 1068 vom Abt Johannes V. auf pyramidenförmigem Berge erbaut, ist ein Werk des Mittelalters, wo der Ort Sublacus hieß und als Aufenthalt des Benedikt von Nursia bekannt ist. Dem Papste Pius VI. wurde hier 1789 von den Bürgern ein Triumphbogen errichtet. Die Umgebung ist die Wiege des Benediktinerordens. romantisch wilder Lage stehen auf jäher Felshöhe von den 12 Klöstern noch zwei, Sancta-Scolastica und Sacro-Speco; ersteres ist ein Komplex von drei Klöstern aus den J. 530, 1052 und 1235, letzteres besitzt Gemälde von 1219 und 1466. In der Bibliothek sind die ältesten Denkmäler des deutschen Buchdrucks im Auslande, welche 1464 die deutschen Buchdrucker Konrad Sweynheym und Arnold Pannartz hier herstellten. Subjectio (lat.), Redefigur, welche darin besteht, daß der Redner eine Frage aufwirft und dieselbe sogleich selbst beantwortet. Subjekt heißt nach alter Bedeutung das, was einem andern als zu Grunde liegend gedacht wird. Ursprünglich nannte man nach Aristoteles an den sinnlichen Dingen dasjenige das S., was ihren verschiedenen wechselnden Eigenschaften vorausgesetzt wird. (S. Substanz.) N Verhältnis zwischen dem Begriff und seinen Merkmalen hieß S. jeder Begriff, welchem ein anderer (das Prädikat) im Urteil als Merkmal beigelegt oder abgesprochen wird, und diese Bedeutung hat das Wort noch heute in der Grammatik und Logik. Eine fast umgekehrte Bedeutung des Wortes bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Vorstellenden und dem Vorgestellten. S. bedeutet dann den Vorstellenden, Objekt das Vorgestellte; subjektiv dasjenige, was dem erstern, objektiv, was dem letztern zukommt. Dieser Sprachgebrauch hat sich erst in neuerer Zeit ausgebildet, indem im Mittelalter das Objektive die Vorstellung, das Subjektive das bedeutete, was der Sache oder dem Vorgestellten zukommt. Der jetzt allgemein herrschende Sprachgebrauch hat seinen Grund darin, daß man den Vorstellenden als das betrachtete, was vorausgesetzt werden muß, wenn irgend etwas, was nicht er selbst ist, für ihn, in seiner Vorstellung existieren soll. Eine ähnliche Bedeutung hat das Wort, wenn man von dem S. eines Rechts spricht, wodurch man die physische oder moralische Person bezeichnet, welcher ein Recht zukommt. Bisweilen braucht man indessen auch das Wort S. Han gleichbedeutend mit Person. Obwohl nun alle Vorstellungen, Gedanken, Empfindungen u. s. w. Bestimmungen des S., also subjektiv sind, so bezeichnet man doch im engern Sinne als subjektiv vorzugsweise solche Gedanken und Empfindungen, welche bloß in der besondern oder individuellen Natur des Denkenden und Empfindenden gegründet sind, und unterscheidet von ihnen die objektive Erkenntnis als eine solche, welche durch die Natur der Sache selbst bestimmt ist. Ebenso bedeutet in der Geschichte, in der Kunst u. s. w. objektive Darstellung eine solche, welche die Sache, den Gegenstand selbst sprechen und die Individualität des Darstellenden zurücktreten läßt (s. Objekt), subjektive Darstellung hingegen eine Beschreibung des Gegenstandes, wie er der einzelnen Person in einer gewissen Lebenslage oder Gemütsstimmung Cmenter ist, also eine einseitige und mit zufälligen Elementen vermischte Darstellung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 337Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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