FeedSubstanz (lat.). Das Verhältnis
Literatur & SpracheBrockhaus 1882

Substanz (lat.). Das Verhältnis, welches die philos. Terminologie durch die Worte S. und Aceidens bezeichnet, findet sich schon in dem gewöhnlichen Gedankenkreise. Es entspricht nämlich dem Verhältnis zwischen Dingen und Eigenschaften, und die Veranlassung, beide voneinander zu unterscheiden, liegt in den Veränderungen der Dinge. Indem nämlich ein Ding in der Veränderung andere Eigenschaften bekommt, ohne daß es selbst zu sein aufhört, entsteht der Begriff eines den wechselnden Eigenschaften zu Grunde Liegenden, welchem bald diese, bald jene Eigenschaften und Bestimmungen anhaften. Die Worte S. und Accidens sind abstrakte Ausdrücke für dieses Verhältnis. Unter jenem versteht man das in dem Wechsel der Eigenschaften Beharrliche und Bleibende; unter diesem die der S. anhaftenden Bestimmungen. Worin nun die S. der Dinge die P ist, seitdem Aristoteles diesen Begriff in die Philosophie hatte, sehr verschiedenartig bestimmt worden. In der Scholastik des Mittelalters begnügte man sich auf diese Frage durch die Berufung auf gewisse verborgene Qualitäten (qualitates occultae) zu antworten, die das Substantiale in den Dingen bilden; Cartesius unterschied zwei Arten von S., denkende und ausgedehnte; Spinoza nahm nur eine einzige S. (die Gottheit) an mit zwei Attributen, der Ausdehnung und dem Denken, und erklärte alle endlichen Dinge für bloße Modifikationen (modi) dieser Attribute; Leibniz bestimmte den Begriff der Substantialität durch den der Kraft; Kant und seine Nachfolger erklärten die Begriffe S. und Accidens für Denkformen des menschlichen Verstandes, durch welche nur die Oberfläche des Erscheinens der Dinge, nicht aber ihr tieferer Grund aufgefaßt werde. Dieser von den empirischen S. verschiedene Grund, über welchen Kant nichts Näheres zu bestimmen wagte, ist von Fichte als absolutes von Schelling als absolute Identität, von Hegel als absolute Idee definiert worden. In der gewöhnlichen Redeweise bezeichnet man durch das Wort S. auch häufig jede dauernde Grundlage, z. B. liegende Gründe oder Kapitalien als S. eines Vermögens im Gegensatz zum Ertrag oder den Zinsen als seinen Accidentien.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 338Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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