FeedSünde
Recht & StaatBrockhaus 1882

Sünde heißt nach der ursprünglichen Bedeutung des Wortes jede Verletzung eines Gesetzes, welche eine Sühne, d. h. eine Verbüßung der Schuld durch Strafe, erfordert. Der theol. Sprachgebrauch aber bezeichnet mit dem Worte S. jede der Zurechnung fähige und daher Sühne heischende Übertretung öttlicher Gebote. Zur Zurechnung wird die Erenntnis des göttlichen Gesetzes und die freie Selbstbestimmung des Subjekts erfordert, womit aber weder gesagt ist, daß jede als S. zugerechnete Handlung mit vollem Bewußtsein ihrer Verwerflichkeit erfolgte, noch auch, daß sie immer eine freiwillige im strengen Sinne, d. h. eine vorsätzliche sein muß. Nicht bloß die zur Vollziehung gekommenen Thaten, sondern schon die mit dem erkannten göttlichen Gesetze streitenden Willensbewegungen und Gedanken fallen unter den Begriff der S. Da aber die einzelnen sündigen Gedanken und Handlungen auf einem dem göttlichen Gesetze widerstreitenden innern Zustande des Subjekts beruhen, so unterscheidet man von der einzelnen S. (der S. in concreto) die Sündigkeit als gottwidrige Bestimmtheit des menschlichen Willens. Letztere setzt, um zurechnungsfähig zu sein, die menschliche Freiheit voraus, ist also in irgend welchem Maße immer zugleich selbstverschuldet, wie denn auch von einer gottwidrigen Willensbestimmtheit ohne irgend welche wirkliche Bethätigung des Willens keine Rede sein könnte. Von der sündigen Handlung selbst (dem materiale actionis) ist ferner das Bewußtsein ihrer Sündlichkeit oder das Schuldbewußtsein (das formale actionis) zu unterscheiden; letzteres tritt oft erst nach der That ein; ja unter Umständen überhaupt nicht ein. Hierauf beruht der Unterschied der S. im objektiven und subjektiven Sinne oder der dem göttlichen Gesetze widersprechenden Beschaffenheit der Handlung oder des Seelenzustandes und der vom Subjekt selbst zugestandenen Zurechnung. Bei der Frage, ob die S. vermeidlich sei oder nicht, ist zunächst die S. im subjektiven Sinne gemeint, deren mindestens relative Vermeidlichkeit eine unumstößliche Aussage des sittlichen Selbstbewußtseins ist, auf welchem überhaupt alle Zurechnung der S. beruht. Andererseits lehrt die Erfahrung, daß die S. immer wieder aus dem anfänglichen Übergewicht der sinnlichen Naturbestimmtheit über den persönlichen Willen und aus der ungleichmäßigen Entwickelung der natürlichen und geistigen Kräfte und Triebe hervorgeht und im Gesamtleben als eine objektive Macht des Bösen sich darstellt, deren Einfluß der Einzelne unterliegt. In dem Dogma von der Erbsünde (s. d.) 100 die kirchliche Theologie den Versuch gemacht, sowohl das Moment der Freiheit als das Moment der Notwendigkeit in der S. zur Geltung zu bringen, so jedoch, daß sie die Freiheit nur von dem ersten Menschen vor dem Fall, die Notwendigkeit aber von der ganzen nachfolgenden Entwickelung labgesehen von der Erlösung) behauptet. Die biblische Lehre weiß nichts von einem absoluten Sündenverderben der Menschheit, hält aber beides fest, den natürlichen Anlaß der S. in der Schwachheit des Fleisches und die niemals völlig fehlende persönliche Schuld. Ohne diese letztere zu verkennen, hat Paulus gelehrt, daß der Mensch vermöge seiner fleischlichen Natur notwendig unter der Herrschaft der S. steht, deren Macht durch die Gebote des Gesetzes lebendig wird, obgleich gerade das erwachende Bewußtsein des Gesetzes die notwendige Vorbedingung für die Erlösung von der obiektiven Sündenmacht ist. Das Alte Testament unterschied Unwissenheitssünden, welche vergeben werden können, und S. amit erhobener Hando, welche als bewußte Verletzungen des göttlichen Bundeszwecks mit Ausrottung aus dem Volke bedroht werden. Paulus hat diese Unterscheidung zurückgestellt, aber von der immer selbstverschuldeten Verletzung des göttlichen Gesetzes den in Mangel an demütiger Selbsterkenntnis gegründeten Ungehorsam gegen den in Christus offenbarten Gnadenwillen als die vom Heile ausschließende S. geschieden. Wesentlich etwas anderes besagt die kath. Unterscheidung von Todsünder und läßlichen Sünden. Ihren ersten Ursprung nimmt alle S. in der Sinnlichkeit, sie steigert sich aber in dem Maße, als der persönliche Wille, statt von den Fesseln der sinnlichen Natur sich loszuringen, sich selbst in den Dienst der sinnlichen Triebe begibt, zur persönlichen

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 373Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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