FeedSuperdividende
Recht & StaatBrockhaus 1882

Superdividende nennt man den Teil der Dividende (des Gewinns einer Aktiengesellschaft), welcher über den erwarteten oder provisorisch festgesetzten Betrag hinausgeht. In einem andern Sinneversteht man darunterauch diejenigen Gewinnanteile, welche die Inhaber amortisierter Aktien auf Grund der ihnen erteilten sog. Genußscheine (actions de jouissance) erhalten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 376Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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