FeedSuperintendent (lat.)
ReligionBrockhaus 1882

Superintendent (lat.), früher auch Superattendent, wird in mehrern evang. Landeskirchen der erste Geistliche eines kirchlichen Distrikts genannt, über welchen derselbe die kirchliche Aufsicht zu führen hat. In Bayern und Baden ist für S. der Name Dekan gebräuchlich; in der reformierten Kirche heißt der S. meist Ephorus. Dieses Amt wurde zuerst in Kursachsen infolge der Kirchenvisitation von 1527 bis 1529 geschaffen, doch nur teilweise zum Ersatz für die bischöfl. Regierung, denn die Jurisdiktion der Bischöfe ging stillschweigend auf das Staatsoberhaupt über. Den S. kommt das kirchliche Visitations⸗ und Ordinationsrecht, die unmittelbare Aufsicht über die Geistlichen, die Leitung der Pfarrkonferenzen ihrer Ephorie, in manchen Ländern auch das Recht, die Predigtamtskandidaten zu prüfen, außerdem in Gemeinschaft mit den weltlichen Kircheninspektoren die Aufsicht über die Verwaltung der Kirchenärarien und kirchlichen Gebäude, und vielfach auch noch die Schulaufsicht zu. Der einem S. unterstellte Sprengel heißt die Ephorie, sein Amt das Ephorat. Über sämtlichen S. einer Provinz oder einer Landeskirche steht öfters ein Generalsuperintendent.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 376Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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