Telsaranr Tarifs war die: daß die Wortzahl in den elegrammen abnahm, was wiederum eine größere Leistungsfähigkeit des und Apporal eine bessere Ausnutzung der Linien und Apparate ermöglichte. Die zweite wohlthätige Folge des neuen Tarifs war die vermehrte enutzung des Telegraphen (1876 Mehreinnahme 16,3 Proz. gegen 1875) und die Ausgleichung des bis 1875 in der deutschen Telegraphenverwaltung chronisch gebliebenen Defizits, das zuletzt 3740187 Mark betrug: ein Erfolg, der die Ideen von Stephans auch in der Praxis glänzend bewährte. Deutschlands Beispiel folgten alsbald auch die übrigen Länder Europas, sodaß der Worttarif jetzt prinzipiell in der Mehrzahl der Kulturstaaten zur Annahme gelangt ist. Frankreich hat ihn durch das Gesetz vom 21. März 1878 eingeführt (5 Cent. für jedes Wort, ein Minimum 50 Cent. für ein Telegramm). Großbritannien ist noch einen Schritt weiter gegangen: es hat vom 1. Okt. 1885 ab den sog. (Six pencev-Tarif eingeführt (Bill vom 14. Aug. 1883), wonach der Minimalpreis der Telegraphengebühren — bisher 1 Shilling für 20 Worte — auf 6 d. (sechs Pence) für 12 Worte herabgesetzt ist. 77 jedes Wort über 12 wird eine Gebühr von ½ Penny erhoben. Das Publikum hat von dieser Erleichterung des telegr. Verkehrs sogleich umfassenden Gebrauch gemacht. Die Zahl der Telegramme in London stieg am ersten Tage nach Einführung des Tarifs um 13253 oder 29,5 Proz. Seitdem hat die Zahl der internen Depeschen innerhalb Großhritanniens und Irlands sich um 60 Proz. vermehrt; die Tarifform entspricht also vollkommen den daran geknüpften Erwartungen. Eine andere Frage ist es freilich, ob die Leistungsfähigkeit der Linien stets gleichen Schritt mit der Vermehrung der Telegramme zu halten im Stande sein wird. In Deutschland hat der Tarif für Telegramme vom 1. Juli 1886 ab die Anderung erfahren, daß für jedes Wort auf alle Entfernungen eine Gebühr von 6 Pfennigen, mindestens aber eine Taxe von 60 Pfennigen für ein Telegramm erhoben wird (im Stadttelegraphenverkehr 3 Pfennige für das Wort). Die frühere Grundtaxe ist gänzlich in Wegfall gekommen. Dringende Telegramme zahlen das Dreifache. Die äußerste Wortlänge bei Telegrammen in Europa beträgt 15 Buchstaben, im außereurop. Verkehr n10Buchstaben. Der neue Tarif bedeutet zum Teil eine hVerteuerung der Telegrammbenutzung; er ist aber rals ein Fortschritt gegen den frühern Tarif zu erachten, weil er die reine Worttaxe (ohne Nebengebühr heinführt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn „die Wortgebühr auf 5 Pfennige für jedes Wort mit dem Mindestbetrage von 50 Pfennigen für eine De⸗ „pesche hätte festgestellt werden können. Dies würde „indessen einen erheblichen Ausfall in den Einnahmen des Reichs zur Folge gehabt haben. rnale Konferenzen. Der kosmopolitische Charakter des Telegraphen als Faktor des modernen Kulturlebens macht es unerläßlich notwendig, dieses Verkehrsmittel für große Völkergruppen, sa mögtlichst für die ganze Erde, in Betrieb, Tarifen und „Verkehrsformen Grundsätzen verwalten zu lassen. Die Bahn für internationale Regelung dieser Verhältnisse wurde, zunächst für ein beschränktes Gebiet, 1850 mit dem Abschluß des Deutsch-Gsterreichischen Telegraphenvereins beschritten. Diesem Vorgang folgten die romanischen Staaten, von denen Frankreich, Belgien, Schweiz und Sardinien 1852 einen besondern Verein bildeten. Beide Vereinsgruppen, welche in den Konferenzen von Paris 1855 und von Brüssel 1858 einen weitern Ausbau der internationalen Beziehungen erstrebt hatten, traten 1865 in Paris zu dem ersten Internationalen Telegraphenkongreß zusammen. Der bezügliche, am 16. Mai 1865 von 20 europ. Regierungen unterzeichnete Vertrag stellte gemeinsame Grundsätze für Behandlung der internationalen Telegramme, auch telegr. Postgeldsendungen, für einheitliche Münzwährung und Abrechnung auf, blieb aber bei dem Zwanzig-Wortetarif stehen. Außerdem wurden wertvolle Vereinbarungen für wissenschaftliche und praktische Zwecke erzielt, z. B. für Bedienung der Observatorien, meteorolog. Meldungen, Windberichte, Sturmwarnungssignale. Der zweite Telegraphenkongreß in Wien 1868 vereinigte zum ersten mal die asiatischen Telegraphenverwaltungen mit der großen europ. Vereinsgruppe. In dem vom 1. Jan. 1869 in Kraft gesetzten internationalen Telegraphenvertrage wurden mehrfache Tariferleichterungen eingeführt; auch wurde die Feststellung der Statistik nach einheitlichem Muster und die Gründung des Internationalen Telegraphenbureaus in Bern zum Studium der telegr. Einrichtungen ins Werk gesetzt. Die dritte Telegraphenkonferenz tagte vom Dez. 1871 bis 15. Jan. 1872 in Rom. Auf derselben kam man überein, die großen Privat-Kabelgesellschaften zu den Konferenzen zuzulassen, ohne ihnen indessen Stimmrecht einzuräumen. Cyrus Fields Antrag, die Kabel im Kriege zu neutralisieren, fand in Rom keine Annahme. Postdirektor Fischer empfiehlt in seinem Werke Die T. und das Völkerrechto, die Kabel für den Kriegsfall unter den Betrieb einer gemeinschaftlichen Kommission der kriegführenden Staaten oder unter Sequestration einer dritten neutralen Macht zu stellen. Inzwischen ist diese wichtige Frage durch die am 14. März 1884 in Paris unterzeichnete Konventionzum Schutze derunterseeischen Kabel, welcher 28 Staaten beigetreten sind, in einem Sinne gelöst worden, der ebenso die Anforderungen der Humanität wie die wichtigen privaten Interessen der Kabeleigentümer befriedigt. Es bedarf nur noch in jedem dem Vertrage beigetretenen Staate des Erlasses örtlicher Schutz- und Strafbestimmungen Ler Verhütung der Beschädigung dieser wertvollen Linien. Die Telegraphenkonferenzen in Petersburg (1875) und in London (1879) brachten ebenfalls mannigfache Verkehrserleichterungen zu Stande. Trohdem war die Anzahl der Telegraphentaxen für den internationalen Verkehr immer noch eine sehr bedeutende. Noch bis 1885 belief deren Zahl sich auf mehrere hundert. Manche Staaten hatten allein 20 bis 30 Terminaltaxen; selbst auf ein und derselben Linie galten für Telegramme, je nach Verschiedenheit des Bestimmungslandes, verschiedene Taxsysteme. Grundsätze der Reciprocität und Konkurrenzrücksichten beeinflußten den Tarif noch immer zum Schaden der Offentlichkeit und des Publikums. Es war dem energischen Geiste des Staatssekretärs von Stephan vorbehalten, auf der fünften internationalen Telegraphenkonferenz zu Berlin, 10. Aug. bis 17. Sept. 1885, in diesen verwickelten Verhältnissen Wandel zu schaffen. Seinen großen Grundsatz: freie, von den Taxen unabhängige Bewegung des telegr. Verkehrs, also Annahme der Taxe des billigsten Wegs für alle Telegramme bei ermäßigten Taxen, nahm die Konferenz im wesentlichen an. Der bezügliche Konferenzbeschluß lautet in bemerkenswertem Lapidarstil wie folgt: Une seule et même taxe élémentaire terminale, une seule et meme taxe Clémentaire de trausit sont adoptées pour tous les Etats soumis au régime européen.5 Die Terminaltaxe (von Grenze zu Grenze) wurde einheitlich auf 10 Cent., die Transittaxe auf 8 Cent. für jedes Wort festgesetzt. Für kleinere Staaten wurden die Sätze auf 6½ und 4 Eent. ermäßigt. Rußland und die Türkei sind mit Rücksicht auf ihre langen Linien mäßige Zuschlagstaxen zugestanden. Damit war endlich an die Stelle der alten Buntscheckigkeit der Tarife eine feste Norm, ein Grundsatz gestellt, der im ganzen europ. Verkehr Gultigkeit hat. Dank der erleuchteten Ideen von Stephans ist die bisherige Gemeinschaft der europ. Telegraphenverwaltungen nunmehr zu einem wahren, organisch gegliederten Tele5 umgewandelt. Die civilisierte Welt at die Genugthuung, zu sehen, daß auf dem Geiete der T., des glänzendsten aller Verkehrsmittels, zum Vorteile der Kultur ein ähnliches Werk, wie der Weltpostverein, geschaffen ist, den es in ebenbürtiger Weise ergänzt und vervollkommt. Verwaltungund Betrieb. Die Verwaltung des Telegraphen scheidet sich in die eigentliche Administration (Centralbehörde, Provinzial⸗ oder Bezirksbehörde) und in die Betriebsstellen (Telegraphenämter, Postämter etc.). Die Centralbehörde verwaltet in einzelnen Staaten (Großbritannien, Spanien) auch den gesamten Betrieb. In den übrigen Staaten ist sie meistens ein selbständiges Ministerium (Frankreich, England, Deutschland) oder eine Ministerialabteilung (Rußland, Belgien, Spanien, Portugal etc.). Die Provinzial⸗ und Beirksbehörden in Deutschland heißen Ober-Postirektionen (Bayern: Ober-Postämter). Bayern und Württemberg haben zwar, vermöge der ihnen in der Reichsverfassung von 1871 vorbehaltenen Reservatrechte, eigene Territorial-Telegraphenverwaltung; sie werden aber dem Auslande gegenüber von der deutschen Reichspostverwaltung vertreten, da das Deutsche Reich dem Auslande gegenüber als geschlossener Körper handelt. Unter den Telegraphenverwaltungen zeichnet die deutsche, unter der genialen Leitung von Stephans (s. d.), sich durch große Rührigkeit und erfolgreiche Reformen aus. Deutschland verdankt Stephan außer der Tarifreform namentlich den Bau der großen unterirdischen Kabellinien, die großartige Vermehrung der Telegraphenanstalten, die Verschmelzung von Post und T. zu einem einheitlichen lebensvollen Organismus und die Anlage der Rohrpost (s. d.), sowie der Telephon⸗(Fernsprech Einrichtungen in den größern Städten. (S. Telephon.) Der Bau der unterirdischen Linien, welche die T. von den lästigen atmosphärischen Störungen unabhängig machen und daher strategisch, politisch und kommerziell von größter Wichtigkeit sind, wurde am 13. März 1876 mit der Kabellinie Berlin-Halle begonnen. Seitdem ist die Reichshauptstadt Berlin mit allen wichtigern Städten Deutschlands durch unterirdische Linien telegraphisch verbunden. Ende 1884 betrug die Länge der Kabel mehr als 5000 Kkm. Die Sicherheit der telegr. Verbindungen ist durch diese Linien vollkommen gewährleistet. An unterirdischen Kabeln sind verlegt: ein deutschschwedisches Kabel zwischen Rügen und Schweden, ein deutsch-dänisches Kabel zwischen Alsen und Fünen, ein Kabel von Hoyer über Sylt nach Arendal in Norwegen, ein Kabel von Emden über Borkum nach Lowestoft (England); außerdem ist ein Kabel von Emden über Greetsiel nach Valentia (Irland) für die direkte Verbindung Deutschlands mit Amerika erbaut und damit die engl. Konkurrenz auf diesem Gebiete beseitigt. Die Vermehrung bei den oberirdischen Linien betrug von 1881 bis 1884: 39568 Km. Die Zahl der Telegraphenanstalten stieg von 5896 (zu Ende 1881) auf 7535 (März 1885), also um 27,6 Proz. Es entfällt eine Telegraphenanstalt auf 59,8 aEm und auf 5040 E. des Reichspostgebiets. Die Organisation der Feldtelegraphie ist ihrem wichtigen Zwecke gemäß nach den neuesten Erfahrungen vervollkommnet. Üüber das Fernsprechwesen s. Telephon.