Terminalien am 23. Febr., dem Ende des altröm. Jahres, an welchem ihm namentlich von den Gutsnachbarn, sowie auch beim sechsten Meilenstein der ältesten Stadtgrenze geopfert wurde. Von Staats wegen hatte er ein Heiligtum auf dem Kapitol. Als beim Baudes Kapitolinischen Tempels die vorher dort befindlichen Heiligtümer exauguriert wurden, soll T. sich geweigert haben, seinen Platz zu räumen. Der heilige Stein wurde deshalb in den Jupitertempel mit eingeschlossen und über ihm eine Dachöffnung gelassen, weil T. unter freiem Himmel verehrt werden sollte.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 568Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei