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GeschichteBrockhaus 1882

Theaterbränden und Vorsichtsmaßregeln (wie Löscheinrichtungen, ständige Feuerwache, Notbeleuchtung, eiserne Vorhänge, nach außen schlagende Thüren etc.) zur Pflicht gemacht worden, die sich meist gut bewährt haben. (Vgl. Cirkularerlaß des preuß. Ministeriums des Innern vom 18. Nov. 1881 und Verordnung des sächs. Ministeriums des Innern vom 28. Dez. 1882, die Sicherung der Schauspielhäuser gegen Feuersgefahr betreffend.) Die Zahl der bekannten Theaterbrände belief sich t 1800—10 auf 16, 1810—20 auf 14; 1820—30 auf2 31: 1830—40 auf 33; 1840—50 auf 44; 1850—60d auf 74; 1860—70 auf 98 und 1870—80 auf 118.42 Seitdem hat sich die Zahl derselben etwas verringert. f. Während 1882 noch 25 und 1883 noch 22 gezählt wurden, fanden 1884 nur 10 und 1885 (bis 8. Dez.) nur 9 statt. Die bedeutendsten Theaterbrände im 19. Jahrh. waren: der Brand des Royal-Theaters in London (11. April 1826), des Lehmann-Theaters in Petersburg (1836), des Hoftheaters in Karlsruhe 1847), des Krollschen Etablissements in Berlin (1. Febr. 1851), des Opernhauses in Moskau (1853),be des Teatro degli Equidotti in Livorno (1857),B des Stadttheaters in Altona (28. Sept. 1865), des Opernhauses von Cincinnati (22. März 1866), des R Landständischen Theaters in Graz (28. März 1871),P des Augsburger Stadttheaters (22. März 1874½), des (d Theaters in Barmen (25. Nov. 1875), des Theaters in Brooklyn (1876), des Barieté-Theaters zu Mont⸗ du dellier (1877), des Ringtheaters zu Wien (9. Dez. sp 881), des Theätre Comique zu Neuyork (23. Dez. 884), des Renaissance-⸗Theaters in Nimes (21.April 885) u. s. w. Vgl. Fölsch, «Theaterbrände und die 15 ur Verhütung derselben erforderlichen Schutzmaß-Kl egeln» (Hamb. 1878). der In England, Frankreich und Italien befinden sich Ve lle Theaterunternehmungen in den Händen von Ha ächtern. In den großen Städten empfangen sie ubventionen von den Höfen oder Regierungen. In Deutschland sind nur die Stadttheater Unternehmungen, die auf Gewinn und Verlust der Beteiligten beruhen. Die einzige Ausnahme hiervon macht das T. zu Mannheim, das von der Regierung subventioniert, aber doch ein wirklich städtisches Institut ist. In der Natur der Sache liegt es, daß alle ambulanten T. von Privatunternehmern unterhalten werden. Die Gebäude, in welchen die ambulanten Gesellschaftens pielen, gehören Magistraten oder Aktiengesellschaften, welche durch Pachtforderungen und sonstige Bedingungen diese Unternehmungen sehr erschweren. Hierdurch sowie durch die Konkurrenzzahlreich erteilter Theaterkonzessionen haben sich dergleichen Unternehmungen großtenteils auf die Wintermonate beschranken und die Benennung Saisontheater annehmen müssen. Indessen i der unsichere und halbe Zustand auf die künsterische und materielle Cxistenz solcher Anstalten nachteilig eingewirkt. Nur in den größern Provinzialstädten erhalten sich in Deutschland wirklich stabile T. Dagegen bestehen in den Residenzen der größern wie der kleinern Staaten von den Höfen dotierte und verwaltete T., die durch ihre dauernd gesicherte Stellung befähigt sind, den künstlerischen Forderungen gerecht zu werden und der Nationalbildung zu entsprechen. Die Einführung der Tantieme (. d.) hat bis jetzt nicht verhindert, daß zahlreiche T. in Deutschland, ebenso wie in England, immer mehr zu Industrie- und Luxusanstalten herabgesunken sind. (S. Schauspielkunst.) Vgl. Küstner, „Vierunddreißig Jahre meiner Theaterleitung „ (Lpz. 1853) und «Taschen⸗ und Handbuch für Theaterstatistik⸗ (Lpz. 1855, 2. Aufl. 08 „Jahrbuch für das Deutsche T.5 (herausg. von Kürschner, Jahrg. 1, Lpz. 1879.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 606Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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