FeedThüringen
GeschichteBrockhaus 1882

Thüringen heißt jetzt der Landstrich in Obersachsen, der sich zwischen Werra, Saale, dem Harz und dem Thüringerwalde ausbreitet. Das Volk der Thür inger wird zuerst zu Anfang des 5. Jahrh. bei Vegetius Renatus erwähnt, der ihre Pferde lobt, dann erscheinen sie unter den Verbündeten Attilas. Höchst wahrscheinlich sind sie die Nachkommen der alten Hermunduren, von deren Namen auch der ihrige abzuleiten ist. Ihr Reich erstreckte :sich von der niedersächs. Tiefebene südwärts bis gegen die Donau hin, der letzte König derselben, Hermänfried, suchte gegen die wachsende Macht des Frankenkönigs Chlodwig Schutz im Anschluß an den Ostgoten Theodorich d. Gr., mit dessen Nichte Amalaberga er sich vermählte; nach Theodorichs Tode aber wurde er von Chlodwigs Sohne, Theodorich von Austrasien, in Verbindung mit den Sachsen angegriffen, 530 an der Unstrut geschlagen und in Zülpich verräterisch getötet, sein Reich vernichtet. Der nördliche Teil desselben siel den Sachsen zu und nur der Name des Nordthüringergaues erinnerte hier später noch an die frühere Herrschaft, der südliche, die Maingegend, nahm von den ieinwandernden fränkischen Ansiedlern den Namen 1Franken an, der Name T. blieb nur an dem von der Werra und Saale, dem Harz und dem Thüringerwalde begrenzten Landstriche haften, welschher in den Nordschwabengau, den Hessagau, den , Oster⸗ und Altgau, das Eichsfeld u. s. w. zerfiel. Unter den spätern schwachen Merovingern erhoben sich in T., vermutlich als Schützer des Landes gegen die von Osten her andringenden Sorben, von denen es durch die Saale geschieden war, eigene Herzöge; König Dagobert I. anerkannte dieser Würde den Ratolf, um 630, der nach Unabhängigkeit strebend dann gegen König Siegbert kämpfte und nur dem Namen nach die Oberherrlichkeit des Frankenreichs ertrug. Seine Nachfolger nahmen ihren Sitz zu Würzburg. Auch in T. wurde der erste Same des Christentums durch brit. Sendboten ausgestreut, fester verknüpfte das Land sowohl mit der röm. Kirche als mit der fränk. Oberherrschaft die Bekehrungsthätigkeit des Bonifacius, doch kam die von ihm beabsichtigte Gründung eines Bistums zu Erfurt nicht zur Ausführung. T. wurde seitdem von fränk. Grafen verwaltet; eine Verschwörung thüring. Großen um 785, an deren Spitze Hardrat stand, wurde von Karl d. Gr. energisch im Entstehen erstickt. T. bildete seit diesem Herrscher den Ausgangspunkt für die Unterwerfung der Sorben, 805 wird Madalgaud als ein über T. gesetzter Königsbote genannt, der zu Erfurt saß und dessen Amtsbezirk bis an den Main reichte; mit der Zeit hat sich, wie es scheint, aus dieser missatischen Gewalt eine ständige entwickelt, aus den mit außerordentlichen Vollmachten bekleideten Königsboten wurden Markgrafen; 839 erscheint zuerst die Bezeichnung ducatus Toringubae cum marchis suis, der erste namentlich genannte Vorsteher der Thüringischen Mark war Thakulf (849), der 873 starb. Sein Nachfolger Ratolf unterwarf 874 im Verein mit Erzbischof Liutbert von Mainz die empörten Sorben an der Mulde. Diesem folgte der Babenberger Poppo, dem jedoch König Arnulf, vielleicht weil er ihm den Tod des von den Sorben im Miriquidiwalde erschlagenen Bischofs Arnt von Würzburg schuld gab, 892 die herzogliche Würde entzog, um sie auf den ostfränk. Grafen Konrad, den Vater des nachherigen Königs Konrad I., zu übertragen. Nachdem dieser sie bald freiwillig niedergelegt hatte, erhielt sie Burkhard, der 908 gegen die Ungarn fiel. Unter ihm erhob sich das auf das Amt der Grenzverteidigung gestützte thüring. Herzogtum zu größerer Geltung als je zuvor, aber er erhielt keinen Nachfolger. Otto der Erlauchte, Herzog von Sachsen, dehnte nun seine Gewalt auch über T. aus; sein Sohn Heinrich befestigte seine Macht über T. durch Vermählung mit Hatheburg, der Tochter des reichen Grafen Erwin, machte Merseburg zum Hauptstützpunkt derselben, und vergebens suchte König Konrad I. sie ihm zu schmälern. Durch diese Verbindung mit Sachsen, sowie durch die Vorschiebung der deutschen Ostgrenze, die ihm die Bedeutung einer Grenzmark raubte, verlor T. seine selbständige Stellung, bildete aber neben Sachsen die Grundlage für die Macht des sächsischen Hauses. Die Könige desselben hatten hier reichen Grundbesitz, Merseburg, Allstedt, Walhausen waren Pfalzen derselben, zu Nordhausen, Mühlhausen, Memleben, Saalfeld, Erfurt hielten sie sich wiederholt aut. In kirchlicher Beziehung stand T. unter der mainzer Kirche, die bier reichen Besitz hatte, wie neben ihr auch die Klöster Fulda und Hersfeld: eine oberhirtliche 513 Thätigkeit der Erzbischöfe von Mainz über T. ist jedoch erst seit dem 12. Jahrh. wahrnehmbar. Ekkehards Absichten auf T. Itießen vornehmlich bei den Grafen von Weimar auf Widerstand, die seit Ekkehards Ermordung 1002 das mächtigste Haus im Lande wurden. Graf Wilhelm Il. von Weimar erwarb sich den Dank der Thüringer, indem er bei König Heinrich II. den Erlaß des von alters her zu entrichtenden verhaßten Schweinezinses erwirkte. Seine Enkel Wilhelm IV. und Otto bekleideten nacheinander die markgräfliche Würde von Meißen, mit letzterm erlosch das Haus Weimar; um von dem Erzbischof Siegfried von Mainz die Belehnung mit den mainzischen Lehen zu erhalten, hatte er demselben versprochen, die Thüringer zur Zahlung des verabscheuten Zehntens an die mainzer Kirche zu zwingen. Dieser Zebntstreit kam erst 1073 auf einer Synode zu Erfurt unter Teilnahme König Heinrichs IV. im wesentlichen zu Gunsten des Erzbischofs zum Austrag. Die Unzufriedenheit über diese Entscheidung bewog einen Teil der thüring. Herren, sich den aufständischen Sachsen anzuschließen. Während dieser Kriege trat ein von bescheidenen Anfängen aus aufblühendes Geschlecht hervor, welchem es gelang, durch mühsame Arbeit, Thatkraft und Glück sich zur Führerschaft des ganzen Stammes aufzuschwingen. Ahnherr desselben ist Graf Ludwig der Bärtige, wahrscheinlich nicht, wie die unzuverlässige reinhardsbrunner Tradition will, ein Einwanderer aus der Fremde, sondern einem von alters her in T. angesessenen Geschlecht entstammt und ein Lehnsmann des mainzer Stuhls, zuerst erwähnt 1039 als ein Seitenverwandter Kaiser Konrads II. und seiner Gemahlin Gisela; durch seine Gemahlin Cäcilie erwarb er Sangerhausen und starb 1056. Sein älterer Sohn, Ludwig der Springer, der angebliche Erbauer der Wartburg, sowie der der Naumburg (Freiburg a. U.) und des Klosters Reinhardsbrunn, der Wiederhersteller des verwüsteten Eisenach, förderte die Entwickelung seines Hauses durch seine Vermählung mit der Witwe des ermordeten Pfalzgrafen Friedrich von Sachsen. Von dem Kampfe der Großen gegen den Kaiser Heinrich IV. zog er sich bald mit kluger Mäßigung zurück, dagegen entzweite ihn seine Teilnahme an der weimarer Erbfehde mit Kaiser Heinrich V.; infolge der Niederlage der Verbündeten bei Warnstädt mußte er sich 1113 dem Kaiser zu Dortmund übergeben und erlangte seine Freiheit erst gegen Auslieferung der Wartburg zurück; allein 6. Jan. 1114 wurde er in Mainzabermals gefangen genommen und seitdem in Haft gehalten, bis seine Söhne, die den Kampf gegen den Kaiser fortgesetzt hatten, seine Freilassung 1116 erwirkten. Er starb 7. Mai 1123 als Mönch zu Reinhardsbrunn. Sein gleichnamiger Sohn (gest. 12. Jan. 1140) erwarb durch seine Gemahlin Hedwig von Gudensberg ansehnlichen Besitz in Hessen, wichtiger noch war, daß Kaiser Lothar ihn mit der landgräflichen Würde über Thüringen bekleidete, die zuerst Graf Hermann I. von Winzenburg besessen hatte, deren aber dessen Sohn Hermann II. 1130 wegen begangenen Mordes verlustig gegangen war. Dadurch gewann die Landgrafschaft eine ganz andere, umfassendere Bedeutung. Erst durch dieses Geschlecht gelangte nun T. zur Einheit und damit zu einer ebenso eigentümlichen als lebendigen innern Entwickelung, die in dem materiellen Gedeihen des Landes, dem blühenden Bodenbau, dem Wachstum der Städte, in der Pflege der Dichtkunst und in dem anmutigen Reichtum der das landgräfliche Haus umrankenden Sage ihre schönsten Früchte getrieben hat. Zu Mittelhausen hielt der Landgraf jährlich dreimal im Namen des Kaisers Gericht, außerdem gab es noch vier Dingstühle zu Gotha, Thomasbrück, Weißensee und Buttelstädt. Unter den Städten T.s hob sich besonders Erfurt und im Schutz der Wartburg Eisenach. Obgleich Lothars Freund und Günstling, schloß sich Landgraf Ludwig I. seit 1138 entschieden dem staufischen Könige Konrad III. an, der dafür seine Nichte Judith mit dessen ältestem Sohne verlobte, und wurde dadurch ein Gegner der Welfen, deren Güter bis in das nördliche T. hereinreichten. Ludwig II. (s. d.) der Eiserne (1140 bis 14. Okt. 1172), mehr durch die Sage als die Geschichte berühmt, nahm teil an den Heerfahrten seines Schwagers, Kaisers Friedrich I., nach Italien, so- wie an der Fehde sächsischer Großen gegen Heinrich den Löwen und an der mainzer Bischofsfehde, und stiftete die Klöster Georgenthal, Ichtershausen und Roßleben. Sein Sohn Ludwig III. der Milde, 1172—1190, bekriegte 1173 zu Gunsten seines kaiserl. Oheims die Söhne Albrechts des Bären, überwältigte die Grafen Erwin von Gleichen und Heinrich von Schwarzburg, sowie das von diesen aufgereizte Erfurt, und schloß sich, dem bisherigen Bunde mit Heinrich dem Löwen entsagend, der Bekämpfung desselben an, siel aber bei Weißensee in dessen Gefangenschaft. Der Lohn für diesen Parteiwechsel war wohl 1179 die Verleihung der durch Adalberts von Sommerschenburg erledigten Pfalzgrafenwürde, auf die er jedoch 1181 zu Gunsten seines Bruders Hermann verzichtete, wogegen er allein in das Erbe ihres verstorbenen Bruders Heinrich eintrat. Seine Fehde mit Markgraf Otto von Meißen, der sich in T. ansässig zu machen suchte, schlichtete der Kaiser. Diesen begleitete er 1189 auf einer Kreuzfahrt, starb aber auf der Rückfahrt von Ptolemais 16. Okt. 1190. Da er keine Nachkommen hinterließ, folgte ihm sein Bruder Hermann IJ. (1190 bis April 1217), der gegen Markgraf Albrecht von Meißen, die Erzbischöfe Konrad von Mainz und Adolf von Köln u. a. zahlreiche Fehden führte und sich durch den Wankelmut, mit dem er während des Doppelreichs bald die staufische, bald die welfische Partei ergriff und dadurch T. wiederholt zum Schauplatz des Kriegs machte, einen übeln Namen erworben hat; nur durch seine Begünstigung der Dichtkunst hat er ein besseres Andenken hinterlassen. Sein jugendlicher Sohn Ludwig IV. der Heilige, der Gemahl der heil. Elisabeth, stillte als Vormund seines Neffen Markgraf Heinrich des Erlauchten die in Meißen und Osterland ausgebrochenen Unruhen, starb aber schon 11. Sept. 1227 zu Otranto an der Pest, im Begriff an Kaiser Friedrichs II. Kreuzzug teilzunehmen. Für seinen erst vierjährigen Sohn Hermann II. führte dessen Oheim Heinrich Raspe die Vormundschaft, der die Landgräfin-Witwe Elisabeth von der Wartburg verstieß und nach Hermanns 3. Jan. 1242 erfolgtem Tode selbst als Landgraf folgte. Obgleich von Friedrich II. zum Reichsverweser bestellt, ließ er sich doch durch die päpstliche Partei verleiten als Gegenkönig aufzutreten. Nachdem mit Heinrich Raspes Tode 17. Febr. 1247 der Mannsstamm Ludwigs des Bärtigen erloschen war, ergriff Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen auf Grund seiner Abstammung von Jutta, einer Tochter Hermanns I., sowie der 30. Juni 1242 von Kaiser Friedrich II. erhaltenen Eventualbelehnung von der Landgrafschaft Besitz und behauptete sich darin sowohl gegen den Widerstand des Adels als gegen die Ansprüche des Grafen Siegfried von Anhalt, ebenfalls eines Enkels von Landgraf Hermann J. (Weißenfelser Vergleich 1. Febr. 1249), während Sophie, die Gemahlin Herzog Heinrichs von Brabant und Tochter Ludwigs IV. des Heiligen, sich anfangs mit den Alloden in Hessen begnügte, bei deren Behauptung Heinrich sie gegen den Erzbischof von Mainz unterstützte. Am 2. März 1250 übertrug ihm Sophie zu Eisenach nebst der Vormundschaft über ihren zweiten Sohn Heinrich zugleich Hessen und die Wartburg zu getreuer Hand und durch den Ottstädter Vergleich, 16. Mai 1254, erhielt er vorläufig auch die mainzer Lehen in T. Später jedoch trat Sophie, vermutlich von ihrem Eidam Herzog Albrecht von Braunschweig beeinflußt, mit weiter gehenden Ansprüchen hervor: sie entzündete dadurch eine neue Fehde in T., mußte aber nach der Niederlage und Gefangennahme Herzog Albrechts bei Wettin, 23. Okt. 1263, allen weitern Ansprüchen auf dieses Land entsagen. Heinrich übertrug die Verwaltung T.s seinem Stiefbruder, dem Grafen Hermann von Henneberg, später die Landgrafschaft selbst seinem ältesten Sohne Albrecht dem Entarteten. Dieser geriet jedoch in Streitigkeiten nicht bloß mit seinem Bruder Dietrich und seinem Vater, sondern, nachdem seine Gemahlin Margareta in Unfrieden vor ihm von der Wartburg entwichen, auch mit seinen Söhnen Friedrich (dem Freidigen) und Diezmann, weil er deren Erbteil zu Gunsten seines mit Kunigunde von Eisenberg erzeugten Sohnes Apitz verkürzen wollte. König Rudolf von Habsburg suchte das dem Reiche ganz entfremdete Gebiet demselben wieder fester einzufügen, indem er 1277 den Herzögen von Sachsen und von Braunschweig die Verweserschaft über alle Reichsgüter in T. übertrug, auch 1289ein Jahr lang seinen Aufenthalt in Erfurt aufschlug und den Landfrieden mit Strenge schützte. Sein Nachfolger Adolf von Nassau aber benutzte die Zerwürfnisse im landgräflichen Hause, um sich von Albrecht die Nachfolge in T. gegen 12000 Mark Silber zusichern zu lassen und in einem verwüstenden Kriege das Land dem jungen Landgrafen 0 entreißen. Nach Adolfs Sturz hielt auch sein Lachfolger Albrecht I. den Anspruch auf T. fest, aber das glückliche Treffen bei Lucka 31. Mai 1307 und Albrechts baldiger Tod ermöglichten es den Brüdern Friedrich und Diezmann, sich wieder in den Besitz T.s zu setzen, auch das widerspenstige Eisenach und Erfurt zur Unterwerfung zu bringen, und in dem Vertrage zu Prag 13. Dez. 1310 erkannte Kaiser Heinrich VII. Friedrichs des Freidigen Erbrecht auf T. und Meißen feierlich an. Doch hatte Friedrich noch 1310—12 mit der Widersetzlichkeit der Städte Erfurt (das nur unter der Schußherrschaft der Landgrasen stand, während Erbherr der Stadt der Erzbischof von Mainz war), Nordhausen und Mühlhausen zu schaffen. Sein Sohn Friedrich der Ernsthafte (1324 bis 18. Nov. 1349), der anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter Clisabeth von Arnshaugk und des Grafen Heinrich XVI. von Schwarzburg, später an dessen Stelle des Heinrich Reu von Plauen stand, verdankt seinen Beinamen dem Ernste und der Energie, womit er in der sog. Grafenfehde die Grafen von Weimar-Orlamünde, von Schwarzburg und andere thüringische Große zur Unterwerfung unter die landgräfliche Landeshoheit zwang. Von seinen drei Söhnen, die anfangs gemeinschaftlich regierten, erwarben Friedrich der Strenge (1349— 81) und Balthasar (1349—1406) durch Heirat, jener mit Katharina von Henneberg, dieser mit Margareta, der Tochter des Burggrafen Albert von RNürnberg, die hauptsächlichsten Teile der Grafschaft Henneberg, die Pflege Coburg, die Amter Hildburghausen, Heldburg, Ummerstadt u. s. w., letzterer erbte auch die Grafschaft Käfernburg. In Gemeinschaft mit ihrem dritten Bruder Wilhelm dem Einäugigen entrissen sie den besiegten Vögten von Plauen 1369 Ziegenrück, Auma und Triptis, kauften die Herrschaft Sangerhausen, schlöossen 1373 mit den Landgrafen Heinrich und Hermann von Hessen eine Erbverbrüderung und teilten endlich 1379 ihre Länder so, daß Friedrich das Osterland, Balthasar T. und Wilhelm Meißen erhielt. Auf Balthasar folgte 1406 sein Sohn Friedrich der Friedfertige, dem aus dem Erbe seines Oheims Wilhelm J. 1410 auch Dresden und ein großer Teil von Meißen zufiel, doch mußte er seinen osterländischen Vettern, Friedrich dem Streitbaren und Wilhelm II., welche den eigennützigen Einfluß seines Schwiegervaters Günther von Schwarzburg auf den schwachen und kinderlosen Landgrafen fürchteten, gestatten, daß sie sich noch bei seinen Lebzeiten in allen Städten T.s als rechtmäßigen Erben huldigen ließen. Nach seinem Tode 1440 fiel T. an Friedrichs des Streitbaren Söhne, Kurfürst Friedrich II., den Sanftmütigen, und Wilhelm III., welche es anfangs gemeinschaftlich —. . bis sie ihre Länder durch den Altenburger Vertrag 1445 teilten, wobei T. Wilhelm erhielt, und da auch dieser 1482 ohne Leibeserben starb, fiel T. an die Söhne Friedrichs des Sanftmütigen, Ernst und Albert, welche 26. Aug. 1485 eine förmliche Landesteilung vornahmen. T. nebst andern Landesteilen erhielt durch dieselbe Kurfürst Ernst. Der damals geschaffene Besitzstand wurde jedoch durch die Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 gänzlich geändert: Kurfürst Moritz, den Kaiser Karl V. mit den Ländern des gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich belehnte, berließ den Söhnen des letztern die Amter, Städte und Schlösser Gerstungen, Eisenach, Wartburg, Kreuzburg, Tenneberg, Wal-Gaa Leuchtenberg, Roda, Orlamünde, Gotha, Jena, Kapellendorf, Roßla, Weimar, Wachsenburg, Dornburg, Camburg, Buttstädt, Buttelstädt, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück, die Herrschaft Saalfeld und eine Anzahl Klöster. Aus diesen Besitzungen haben sich allmählich die Sachsen-Ernestinischen Herzogtümer gebildet, die übrigen wettinischen Teile T.s blieben mit dem Kurfürstentum und spätern Königreich Sachsen vereinigt, bis dieselben durch die Teilung von 1815 davon abgetrennt wurden. „Als Vater der thüringischen Geschichte ist Sagittarius anzusehen, welcher verschiedene Teile derselben monographisch behandelt hat. Aus seinen Handschriften zog Klotzsch seine «Thüringische Ge-T.Sy (6 Bde., Gotha 1781—85); Wachter, Thüringische und obersächsische Geschichtes (3 Bde., Lpz. 1826—30): Knochenhauer, „Geschichte T.s in der karolingischen und sächsischen Zeit⸗ (Gotha 1863); derselbe, «Geschichte T.s zur Zeit des ersten Landgrafenhausese (Gotha 1871); „Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichtes (Jena 1854 fg.); Michelsen, «Codex Thuringiae diplomaticuso (Bd. 1, Jena 1854 fg.); Rein, KThuringia sacraß (Weim. 1863); Gebhardt, «Thüringische Kirchengeschichtes (3 Bde., Gotha 1879 fg.); Bechstein, „Sagenschatz und die Sagenkreise des Thüringer Landese (Hildburgh. 1835).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 666Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6