FeedTierheilkunde
HeilkundeBrockhaus 1882

Tierheilkunde oder Tierarzneikunde lgrch. Zooiatrik), der Inbegriff der Lehren, welche sich auf Heilung kranker Haustiere beziehen und deshalb auch Veterinärkunde (von veho, ziehen, resp. von veterinum, nämlich animal, d. h. das Zugtier, genus veterinum nach Plinius) genannt. Schon der Centaure Chiron, welcher den Gebrauch des Pferdes eingeführt, soll sich mit Tierkrankheiten beschäftigt haben; bei den civilisierten Völkern des Altertums finden sich teils Spuren der T., wie bei den Agyptern und Hebräern, teils Andeutungen von einer bedeutenden Kultur derselben, wie bei den Indern (der 12. Teil der Zendavestay gibt davon Zeugnis). Unter den Griechen sind Hippokrates (470—356 v. Chr.), Aristoteles 384—322 v. Chr.) und Galenus (131—201 n. Chr.) als die direkten oder indirekten Förderer der T. zu erwähnen. Hippokrates, der viele Sektionen krank gewesener Tiere machte und aus den durch dieselben Latemder v Resultaten Schlüsse auf gewisse Krankeiten der Menschen zog, lehrte z. B., daß bei der Fallsucht der Ziegen Wasser im Gehirn dieser Tiere gefunden werde, deshalb sei auch mit Bestimmtheit anzunehmen, daß nicht Dämonen die Ursache der Epilepsie der Menschen sind, wie man zur Zeit des Hippokrates allgemein annahm. Aristoteles machte im achten Teil seiner Naturgeschichter Mitteilungen über Esel, Pferde, Rinder, Hunde, Schweine, Clefanten und Fische. Galen sagt aus, daß zu seiner Zeit es Tierärzte und Lehrer der Tierarzneiwissenschaft gab. Auch Xenophon (440 v. Chr.) schrieb über Pferdebehandlung und nennt einen berühmten Tierarzt seiner Zeit, nämlich den Simon von Athen. Die Schriften der unter dem griech. Namen Hippiatres (d. i. Pferdeärzte) bekannten Schriftsteller, welche sehr fragmentarisch waren, wurden im 10. Jahrh. auf Befehl des Kaisers Konstantin Porphyrogenitus gesammelt und sind später von Ruellius (Veterinariae medicinae libri duo, Basel 1538) im Original herausgegeben und ins Lateinische übersetzt worden. Nachrichten über die Veterinärkunde bei den Römern verdankt man Mago von Karthago, Cato dem Altern, Varro, Columella und Vegetius (des letztern Schrift De mulomedicina war sehr berühmt). Lebhaft beschäftigte man sich im 13. 0 11. mit der Tierarzneikunde. Kaiser Friedrich II. (121850) lag mit Liebe den tierärztlichen Studien ob und machte sich besonders verdient, daß er die Untersuchungen seines Marescallus (Stallmeister) Sigerius Ruffo, der die äußern Krankheiten der Pferde, besonders die an den Extremitäten derselben vorkommenden, in einer Schrift schilderte, ungemein förderte. Im 13. Jahrh. wurde viel über Krankheiten der Haustiere geschrieben. Petrus de Crescentius, der in seiner Schrift über den Ackerbau der Krankheiten der Haustiere ausführlich gedachte, Marius von Cypern, welcher mit Hilfe eines deutschen Tierarztes ein Buch über Anatomie, sowie über Krankheiten der Pferde und Rinder herausgab, Spadafora (1468), der ein in sicilian. Sprache geschriebenes Buch über T. verfaßte, sind namentlich hervorzuheben. Diesen schlossen sich in ihren Bemühungen um die T. an: Albert von Bollstädt, Hofmann, Konrad Geßner in Deutschland, Magna Caracciolo und Bonacossa in Italien, Diaz, Andradar, Camora, Calvo und Manuel in Spanien. Der Tierarzneikunde aber eine wirklich wissenschaftliche Grundlage zu geben, versuchten endlich Koiter in Deutschland, C. Herrad in Frankreich, vorzüglich aber Aldrovandi (geb. 1522, gest. 1605), dessen Schrift Dell' anatomiae e dell' infirmità del cavallop (Bologna 1598), welcher Carlo Ruini, Senator in Bologna, eine größere Verbreitung verschaffte, hochberühmt war; auch verfaßte er ein großes Werk: De quadrupedibus solipedibusv. Im J. 1599 erschien von Herrad eine Osteologie des Pferdes. Nun begann eine neue Periode, in welcher zuerst besonders die Roßarzneikunde durch Stallmeister, von denen vorzüglich Solleysel (er schrieb 1664 Le parfait Marechalo) und Winter von Adlersflügel (der 1678 seine 4Vollständige Roß-Artzenei-Kunsto publizierte) zu nennen sind, weiter ausgebildet wurde. Im 18. Jahrh. brachen für die Tierarzneiwissenschaft Bahn die Engländer Gibson (er verfaßte ein Buch, betitelt Treatise on the diseases of horsen) und Stubbs (welcher eine berühmte Schrift 4Of the horse o herausgab), fer-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XV. ner der Baron Sind mit seinem «Im Feld und auf der Reise geschwind heilenden Pferdearzt » (1766), endlich Trichter durch seine «Anatomie des Pferdesv (1715 u. 1716). Die im Anfang des 18. Jahrh. zuerst wahrgenommenen, fast ganz Europa verheerenden Viehseuchen machten den niedrigen Standpunkt der T. besonders fühlbar und bewirkten, daß die Regierungen ihr mehr Aufmerksamkeit widmeten, und die berühmtesten Arzte, wie Ramazzini und Laurici in Italien, Sauvages in Frankreich, Camper in Holland und Heim in Deutschland, sich ihrer theoretisch annahmen. Der preuß. Militärarzt Cothenius schrieb in der Geschichte der Wissenschaften und schönen Künste Berlinsv (Bd. 24) einen vortrefflichen Artikel Küber die Notwendigkeit der Errichtung von Tierarzneischuleno. Im J. 1762 wurde eine solche in Lyon durch Bourgelat, 1765 zu Alfort bei Paris, 1780 in Dresden, 1790 in Berlin errichtet, worauf nach und nach fast alle Länder Europas diesen Beispielen folgten. Waren auch diese Schulen anfänglich teils in ihrer Anlage, da nur wenig gute Lehrer sich fanden, teils in ihrem Zweck, da sie fast nur Roßärzte bildeten, mangelhaft, so fand doch in ihnen die T. eine bleibende Stätte und erhob sich allmählich zu einer selbständigen Wissenschaft. Wesentlich trug zur wissenschaftlichen Begründung und Behandlung der T. der Aufschwung bei, welchen Anatomie, Physiologie und Chemie im 19. Jahrh. gewonnen haben. Vorzügliche Tierarzneischulen sind jetzt in Dresden, Berlin, Wien, Hannover, Gießen, Stuttgart, Alfort bei Paris, Lyon, London, Dorpat, Kasan, Turin, Mailand, Neapel, Bologna, Kopenhagen, Skara, Zürich und Bern. An gewissen Universitäten, an denen landwirtschaftliche Institute sich befinden, sind in neuerer Zeit Veterinärkliniken errichtet worden. So in Jena, Halle, Göttingen und Leipzig. Diese Institute sind dem studierenden Landwirt Lehrmittel für landwirtschaftliche Tierheilkunde, für Beurteilungslehre und Gesundheitspflege der ökonomischen Nutztiere; aber auch dem studierenden Mediziner sollen sie nutzbringend sein, da sie den Interessen der vergleichenden Krankheitslehre und der komparativen pathol. Anatomie dienen. Die europ. Tierärzte traten zu einem Kongreß zusammen 1863 in Hamburg,‚ 1865 in Wien, 1867 in Zürich; 1872 war in Frankfurt a. M. eine große Versammlung deutscher Tierärzte. Die Wahrung der Interessen des deutschen Tierarzneiwesens, soweit diese sich auf den tierärztlichen Stand, auf die Vor- und Ausbildung der Tierärzte, auf Schaffung von zweckentsprechenden Gewährsgesetzen und veterinärpolizeilichen Bestimmungen beziehen, sind mit in die Hände des deutschen Veterinärrats gelegt, welcher erst in neuerer Zeit in das Leben gerufen wurde, bisher alljährlich sich versammelte, künftig alle zwei bis drei Jahre tagen soll. Die Mitglieder desselben werden von den tierärztlichen Vereinen Deutschlands gewählt. Von diesem Veterinärrat gehen an die deutschen Regierungen Vorschläge und Wünsche, die sich auf das Tierarzneiwesen beziehen, denen meist auch Folge gegeben wird. Die Bestrebungen vieler tüchtigen Tierärzte, ihre Wissenschaft nach allen Richtungen hin zu fördern und ihren Beruf zu heben, fanden bisher in zwei Ursachen Hinderung. Die eine war: die nicht vollständig genügende Ausbildung der meisten Tierärzte, dann ganz besonders die mangelhafte Vorbildung, welche von denen gefordert wurde, die sich dem Studium der T. widmen wollten. Die zweite war: die nicht gerade glänzende soziale Stellung, welche den Tierärzten im großen und ganzen zuteil wurde. Beide Ursachen sind in Deutschland nicht mehr so schwerwiegend als früher, indem das neueste für das Deutsche Reich geltende Gesetz von demjenigen, der Tierarznei studieren will, Reife für Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule erster Ordnung verlangt, dann aber ein drei ein halb Jahre dauerndes Studium fordert (drei Semester können auf einer Tierarzneischule, oder auf einer Universität, oder auf einem Polytechnikum, oder an einer landwirtschaftlichen Akademie zugebracht werden; ein dem Tentamen physicum der Mediziner etwa gleichwertiges Examen in den Naturwissenschaften muß nach Verlauf dieser drei Semester abgelegt werden; erst hierauf kann das eigentliche Fachstudium auf einer deutschen tierärztlichen Lehranstalt beginnen; eine Approbationsprüfung findet nach Ablauf des siebenten Semesters statt). Die neuesten reorganisatorischen Bestrebungen in der Frage des Unterrichts der Tierärzte haben sich zwar ein höheres Ziel gesteckt, als jetzt erreicht worden, indem sie vom Tierarzt dieselbe Vorbildung wie vom Arzt verlangen und wünschen, daß das Studium der T. lediglich auf Universitäten absolviert werde, auf solchen Hochschulen nämlich, deren mediz. Fakultät eine Abteilung für Menschenmedizin und eine solche für Tiermedizin besitzt (so ist es bereits in Gießen), oder daß doch die Tierarzneischulen zu Veterinärakademien umgestaltet würden; allein als Üübergang zum Bessern ist das neue deutsche Reichsgesetz über tierärztlichen Unterricht freudig zu begrüßen. Die bessere soziale Stellung vieler Tierärzte aber ist dadurch erreicht worden, daß einzelne Staatsregierungen, in der Erkenntnis, daß tüchtige Tierärzte zur Ausübung einer richtigen Veterinärpolizei notwendig, beamtete Tierärzte (Landes⸗, Departements⸗, Kreis⸗, Bezirkstierärzte) anstellten, denen ein fixer Gehalt gewährt wurde, auch sonst noch zur Hebung des tierärztlichen Standes beitrugen. In letztgenannten Beziehungen geht das Königreich Sachsen, dessen Veterinärwesen durch Haubner in musterhafter Weise organisiert wurde, mit bestem Beispiel voran. Sachsen gibt seinen Bezirkstierärzten einen entsprechenden Gehalt, zählt diese Beamten auch zu den Staatsdienern, gewährt ihnen Pension und Witwen⸗, so- wie Waisenunterstützung. Eine besondere Behörde, die Veterinärkommission, steht in Sachsen an der Spitze des Veterinärwesens; dadurch ist letzteres der Bevormundung durch Menschenärzte, wie sie noch in manchen deutschen Staaten in Gebrauch, ganz entzogen worden. Mit der polit. Neugestaltung des Deutschen Reichs sind nun auch, was längst erwünscht, ja dringend notwendig war, für das ganze Deutschland geltende Veterinärpolizeigesetze gegeben worden. Den Anfang hierzu machte das Bundes⸗ (jetzt Reichs⸗) Gesetz vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, und die dazu gehörende revidierte Instruktion vom 9. Juni 1873, ferner das Gesetz, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen vom 25. Febr. 1870, endlich das Reichsgesetz vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Die Tierarzneikunde zerfällt in mehrere Disciplinen. Obenan steht zunächst die Veterinäranatomie, welche den Bau und die Einrichtung des Haustierkörpers lehrt. Vgl. Leisering,Atlas der Anatomie des Pferdes und der übrigen Haustieres (Lpz. 1861; 2. Aufl. 1885); Franck, «Handbuch der Anatomie der Haustiere v (2. Aufl., Stuttg. 1882); Gurlt, «Handbuch der vergleichenden Anatomie der Haussäugetierer (neu bearbeitet von Leisering und Müller; 6. Aufl., Berl. 1885); Ellenberger. «Histologie der Haussäugetieren (Tl. 1, Berl. 1884). Die Veterinärphysiologie beschäftigt sich mit den Lebenserscheinungen des Haustierkörpers und den Gesetzen, unter welchen jene stehen. Vgl. Müller, „Lehrbuch der Physiologie der Haussäugetiere⸗ (Wien 1862); Weiß, 4«Spezielle Physiologie der Haussäugetieren (2. Aufl., Stuttg. 1869); Schmidt-Mülheim, «Grundriß der speziellen Physiologie der Haussäugetieren (Lpz. 1879). Die Beurteilungslehre des Pferdes und Rindes gibt Anleitung, wie man aus dem Äußern der genannten Tiere richtige Schlüsse zu ziehen vermag auf deren Brauchbarkeit als Dienst⸗, Zucht- und Handelsobjekte; vgl. Günther, & Beurteilungslehre des Pferdes» (Hannov. 1859); Roloff, «Beurteilungslehre des Pferdes und Zugochseno (Halle 1870); Born und Möller, «Handbuch der Pferdekunde (Berl. 1879); Zürn und Müller, »Die Untugenden der Haustiere u. s. w. (Weim. 1885). Die Gesundheitspflege der Haustiere oder die Veterinärhygiene hat Mittel und Wege anzugeben, wie die Gesundheit der ökonomischen Nutztiere zu erhalten ist, wie diese vor Krankheiten zu behüten, ohne daß die Zwecke, wegen welcher man Haustiere hält, verletzt werden; vgl. Haubner, «Die Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Haussäugetieres (4. Aufl., Dresd. 1881); Zürn, «Die Pflege der gesunden Haussäugetiere (2 Tle., Berl. u. Lpz. 1875—77): Dammann, Die Gesundheitspflege der landwirtschaftlichen Haussäugetiere (Berl. 1885). Die allgemeine Veterinärpathologie ist die Lehre, welche im allgemeinen vom kranken Zustande des Haustierkörpers handelt; vgl. Köhne, «Handbuch der allgemeinen Pathologie für Tierärzter (Berl. 1871). Die allgemeine Veterinärtherapie gibt allgemeine Grundsätze und Regeln zur Vorbauung und Heilung von Haustierkrankheiten; vgl. Gerlach, «Lehrbuch der allgemeinen Therapie der Haustierev (Berl. 1868); Ellenberger, „Lehrbuch der allgemeinen Therapie der Haustiere (Berl. 1885). Die spezielle Veterinärpathologie und Therapie lehrt die einzelnen Krankheiten der Haustiere kennen, schildert sie nach Wesen, Erscheinung,‚ Ursachen, gibt auch die passenden Behandlungsweisen: vgl. Röll, «Lehrbuch der Pathologie und Therapie der Haustieres (5. Aufl., Wien 1885); Spinola, «Handbuch der speziellen Pathologie und Therapie für Tierärzte » (2. Aufl., Berl. 1863); Haubner, «Die innern und äußern Krankheiten der landwirtschaftlichen Haussäugetieres (9. Aufl., herausg. von Siedamgrotzky, Berl. 1884); Zürn, „Die Schmarotzer in und auf dem Körper der Haustiere u. s. w.v (2 Tle., Weim. 1872 —74; 2. Aufl. des 1. Teils, Weim. 1882); Siedamgrotzky und Hofmeister, Anleitung zur mikroskopischen und chem. Diagnostik der Krankheiten der Haustiere (2. Aufl., Dresd. 1884); Patholagi und Fröhner, «Lehrbuch der speziellen Pathologie und Therapie der Haustieres (Bd. 1, Stuttg. 1886). Die pathol. Veterinäranatomie zeigt, welche Veränderungen Krankheiten im Haustierkörper hervorzurufen vermögen; vgl. Gurlt, „Lehrbuch der pathol. Anatomie für Tierärzter (Berl. 1831); Bruckmüller, «„Pathol. Zootomies (Wien 1869). Die Veterinärchirurgie und tierärztliche Operationslehre bespricht die Behandlung äußerer Krankheiten und die Vornahme der chirurgischen Operationen bei Haustieren; vgl. Hertwig, «Praktisches Handbuch der Chirurgie für Tierärzte » (3. Aufl., Berl. 1860); Hering, «„Handbuch der tierärztlichen Operationslehres (4. Aufl., bearb. von E. Vogel, Stuttg. 1885); Forster, KKompendium der Operationslehre für Tierärztes (Wien 1867). Einen Teil der tierärztlichen Operationslehre bildet die tierärztliche Geburtshilfe, die Kunn bei regelwidrigen Geburten der Haussäugetiere die erforderliche und zweckmäßige Hilfe zu leisten und durch richtige Anwendung mediz. Grundsätze alle Krankheiten und Störungen vom Muttertier und neugeborenen Jungen abzuhalten; vgl. Harms, „Lehrbuch der tierärztlichen Geburtshilfes (2. Aufl., Hannov. 1884); Franck, «Handbuch der tierärztlichen Geburtshilfes (Berl. 1876). Die tierärztliche Arzneimittellehre handelt von den diätetischen und medikamentösen Heilmitteln, die Rezeptierkunde von den richtigen Arzneiverordnungen; vgl. Hertwig, »Handbuch der praktischen Arzneimittellehre für Tierärztes (5. Aufl., Lpz. 1872); Vogel, «Taschenbuch der tierärztlichen Arzneimittellehre (3. Aufl., Stuttg. 1886); Erdmann und Hertwig, «Tierärztliche Rezeptierkunde u. s. w.» (3.Aufl., Berl. 1875); Müller, «Veterinär⸗, 110 und Dispensierkundes (Berl. 1885). ie Staatstierheilkunde zerfällt 1) in die Veterinärpolizei, welche hauptsächlich zu ihrem Gegenstande macht die nutzbaren Haustiere, insoweit diese in gesundheitlicher Beziehung der polizeilichen Aufsicht unterstellt sind; sie beschäftigt sich namentlich mit den Maßregeln, welche dem Entstehen und der Weiterverbreitung ansteckender Tierkrankheiten Einhält zu thun vermögen; vgl. Haubner, „Handbuch der Veterinärpolizeis (Dresd. 1869); Schmidt-Mülheim, «Handbuch der Fleischkunde v (Lpz. 1884); 2) in die gerichtliche Tierheilkunde: sie lehrt die Anwendung tierärztlichen Wissens bei Rechtsstreitigkeiten, die beim Handel mit Tieren entstanden sind; vgl. Gerlach, «Handbuch der gerichtlichen Tierheilkunde » (Berl. 1862). Auch die Lehre vom Huf⸗ und Klauenbeschlag gehört zu den tierärztlichen Disciplinen; vgl. Leisering und Hartmann, «Der Fuß des Pferdes u. s. w.» (6. Aufl., Dresd. 1886); Zürn, «Die Lehre vom Hufbeschlage (7. Aufl., Weim. 1884); Eichbaum lieferte eine wertvolle »Geschichte der T.v (Berl. 1885). Unter den Zeitschriften nehmen das «Archiv für wissenschaft;⸗ liche und praktische T.v, die »Deutsche Zeitschrift für Tiermedizin und vergleichende Pathologies, das „Repertorium für T. », die hen Bangemn. für Viehzucht und T.» einen sehr hohen Rang ein.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 688Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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