Tilgungsfonds (engl. Sinking fund) nennt man im Staatshaushalt diejenigen aus den jährlichen Staatseinnahmen fließenden bestimmten Summen, welche zur allmählichen Tilgung der Staatsschulden festgesetzt sind. (S. Anleihen und Staatsschuld.) Dieser T. kann eine besondere Kasse haben oder auch mit der Staatsschuldenkasse, welche die Zinsen der Schuldbriefe zählt, verbunden sein. Die Tilgung oder Amortisation durch die Tilgungskasse erfolgt nach Maßgabe der zufließenden Einnahmen, entweder durch Ankauf der Schuldbriefe auf der Börse oder durch Auslosung derselben. In der Regel bestimmt man, wenn eine besonders organisierte Amortisationskasse besteht, die Zinsen von den bereits eingelosten Schuldverschreibungen zur weitern Schuldtilgung und überweist der Kasse außerdem noch eine gewisse Zahl von Prozenten des ursprünglichen Betrags jeder Anleihe. Gewöhnlich beträgt dieser jährliche Abtragungsfonds nur 1 Proz., und dieser Betrag genügt, um mit Zuziehung der erübrigten Zinsen eine 3proz. Anleihe in 47 Jahren zu tilgen. In der neuern Zeit ist übrigens wegen der immer mehr zunehmenden Beliebtheit der Form der Rentenschuld (s. Rente) das frühere systematische Tilgungsverfahren, das thatsächlich mit einer fortwährenden Vermehrung der Staatsschulden zusammenging, sehr zurückgetreten und manche Staaten tilgen jetzt nur, soweit sie reelle überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zum Rückkauf von Rente zu verwenden im Stande sind.