FeedTopographenkorps
GeschichteBrockhaus 1882

Topographenkorps, eine in Rußland 1822 errichtete Truppe, welche die vorher ausschließlich durch Offiziere des Generalstabes bewirkte Landesvermessung ausführt. Man entnahm den meist auf niedriger Bildungsstufe stehenden Zöglingen der damaligen Militärkantonisten-Bataillone den erforderlichen Ersatz, der alsdann acht Jahre hindurch auf der zweiklassigen Topographenschule in Mathematik, Geodäsie und Astronomie unterrichtet wurde, aber dennoch technisch so wenig leistete, daß die wichtigern Arbeiten auch späterhin von Generalstabsoffizieren ausgeführt werden mußten. Im J. 1866 fand infolge der Aufhebung der Militärkantonisten-Bataillone eine Reorganisation des T. statt. Die geodätischen Feldarbeiten wurden seitdem der Leitung von Offizieren der geodätischen Abteilung der Generalstabsakademie unterstellt, wogegen die topographische Aufnahme den Topographenunteroffizieren, welche in der neu errichteten Zeichenschule vorgebildet wurden, oblag. Späterhin ging die Zeichenschule ein, und die Topographenunteroffiziere ergänzten sich durch Freiwillige, welche indes den Bedarf nicht deckten. Am 10. März 1877 wurde das T. deshalb nochmals organisiert. Dasselbe bestand damals aus 193 Offizieren, 170 Klassentopographen und 222 Unteroffizieren und soll nach dem Etat aus 399 Offizieren und Beamten bestehen. Das Lehrkommando steht unter der Topographenabteilung des Hauptstabes und ergänzt sich durch Freiwillige und Ersatzrekruten, welche ihrer Bildung nach Anspruch auf Begünstigung dritter Kategorie besitzen. Der Unterricht dauert 1½ Jahre: im Februar findet eine Schlußprüfung statt, nach deren Ausfall die Beförderung zum Topographenunteroffizier erfolgt. Die Topographenunteroffiziere können entweder die Topographenschule besuchen und dann zu Offizieren befördert oder nach Aufnahme von mindestens 100 Quadratwerst zu Klassentopographen ernannt werden. Die Topographenschule nimmt jährlich 40 Zöglinge, Junker genannt, auf; der Unterricht dauert jetzt drei Jahre. Die Topographenoffiziere werden nach je zwei Jahren vom Fähnrich zum Unterlieutenant und Lieutenant, nach zwei bis drei Jahren zum Stabskapitän und nach mindestens drei Jahren zum Kapitän befördert und rücken dann nach den für die Generalstabsoffiziere giltigen Bestimmungen zu Oberstlieutenants und Obersten auf.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 756Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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