FeedTotalisator
Recht & StaatBrockhaus 1882

Totalisator, eine bei Wettrennen (s. d.) vorkommende Art der Wette, die sich von der Buchmacherei (s. d.) hauptsächlich dadurch unterscheidet, daß beim T. die Höhe der Gewinnsumme erst fest⸗ —— werden kann, wenn der Sieger bekannt ist. ann werden alle Einlagen addiert und die Summe durch die Anzahl der auf den Sieger gemachten Einsätze dividiert, nachdem 5 Proz. der Summe zu Gunsten der Totalisatorkasse abgezogen sind. Sind z. B. auf fünf Pferde zusammen 500 Mark gesetzt, auf eins derselben, welches gewinnt, 10 Einlagen zu 10 Mark, so werden von den 500 Mark zunächst 5 Proz., also 25 Mark, für die Kasse abgezogen, der Rest, 475 Mark, mit 10 geteilt, sodaß jede der 10 gewinnenden Einlagen zu 10 Mark 47,5 Mark ausbezahlt erhalten würde. Das dem T. zufließende Geld gehört dem Rennverein, der den T. hält. Der T. wurde 1871 bei den Wettrennen eingeführt, in Deutschland aber durch Reichsgerichtserkenntnis vom 29. April 1882 als Glücksspiel verboten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 770Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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