Tribut, tributum, hieß im alten Rom eine Steuerumlage, die nach der servianischen Verfassung auf die einzelnen lokalen Distrikte oder Tribus (s. d.) umgelegt wurde. Diese Steuer wurde nur, wenn die regelmäßigen Einnahmen des Staats jaus Domänen, Zöllen u. dgl. nicht ausreichten, namentlich in Kriegsfällen, erhoben, und zwar vorschußweise mit Vorbehalt der Heimzahlung aus der zu hoffenden Kriegsbeute. Der Maßstab des einfachen tributum war 1 pro Tausend des steuerbaren Kapitals. Vom J. 167 v. Chr. an, nachdem der Staat mit der Einverleibung Macedoniens über eine Anzahl reicher Provinzen verfügte, wurde kein T. mehr erhoben, sondern die Kosten der Staatsverwaltung, soweit bisher das tributum hatte eintreten müssen, aus Provinzialeinkünften bestritten. N der Kaiserzeit fand eine neue Regelung dieser erhältnisse statt. Auf Grund der schon unter Augustus unternommenen Reichsvermessung und Volkszählung wurde der gesamte Provinzialboden in Steuerhufen eingeteilt, die nach Bebauungsart und Ertrag in mehrere Klassen zerfielen, und auf diese ein tributum soli, eine Grundsteuer, gelegt, während die nicht grundbesitzende Provinzialbevölkerung Vermögens⸗ und Gewerbesteuern zahlte oder ein tributum capitis, eine Kopfsteuer, aufgelegt erhielt. Italien blieb bis auf Diocletian von beiden Steuern frei, wurde aber unter diesem mit hereingezogen, der auch in Betreff der Besteuerung selbst organisatorische Verfügungen traf, namentlich auch in Betreff der Veranlagung der Grundsteuer. Und zwar wurden nach der früher herrschenden Annahme gewissermaßen ideale Steuerhufen im Wert von je 1000 solidi (s. Solidus) gebildet, d. h. die Steuern nach dem auf so und so viel Steuerhufen eschätzten Steuerwert eines Grundstücks erhoben. tach einem vor einigen Jahren aufgefundenen Bericht aber wurden vielmehr Steuerhufen aus je einer bestimmten Anzahl jugera, 5 von Weinland, 20 von Acker erster, 40 von Acker zweiter Klasse u. s. w. der Besteuerung zu Grunde gelegt. Vgl. Marquardt, «Röm. Staatsverwaltung» (2 Bde., Lpz. 1876; 2. Aufl., besorgt von Dessau und Domaszewski, Lpz. 1884). Jetzt gebraucht man das Wort T. hauptsächlich von solchen Abgaben, welche die bezwungenen Völker an den Sieger zahlen.