Tradition (vom lat. traditio, d. h. überlieferung) heißt in der kath. Kirche die neben der in der Heiligen Schrift enthaltenen Offenbarung Gottes mündlich in der Kirche fortgepflanzte göttliche Belehrung. Nach dem strengern Begriffe ist darnnter eine wörtlich von Jesu und den Aposteln her teils zur Ergänzung, teils zur Erklärung des Schriftwortes fortgepflanzte Geheimlehre zu verstehen, welche von den Bischöfen in ununterbrochener Suc? cession von Geschlecht zu Geschlecht überliefert, den Gemeinden aber nur so weit, als das praktische Bedürfnis es erfordert habe, mitgeteilt worden sei. Diese Vorstellung gestattete aber auch die Dentung, daß der Heilige Geist nur das rechte Verständnis der göttlichen Wahrheit in der Kirche ununterbrochen erhalte, sodaß alle weitern, unter gegebenen Umständen notwendig werdenden kirchlichen Festsetzungen in Lehre und Sitte nur immer genauere Erläuterungen des ursprünglichen Sinnes seien. Im erstern Falle gäbe es gar keine, im lehtern Falle nur eine formelle Entwickelung; in beiden Fällen aber bleibt die Unfehlbarkeit dieser überlieferung durch die Unfehlbarkeit der Kirche gesichert, welche wieder auf der ununterbrochenen Succession des Heiligen Geistes im bischöfl. Amte beruht. Seine Ausbildung erhielt der röm. Traditionsbegriff erst durch den Gegensatz zu dem prot. Schriftprinzip. Schon das christl. Altertum kennt die T. im Sinne einer mündlichen Weiterpflanzung apostolischer Lehren und Ordnungen durch das bischöfl. Amt, die in der sog. Glaubensregel zusammengefaßt, nachmals auch schriftlich verzeichnet und unter Leitung des Heiligen Geistes je nach Bedürfnis näher erläntert worden sei. Daher führte man schon im 2. Jahrh. auf unmittelbar apostolische Einsehung zurück, was sicher erst das Resultat' kirchlicher Entwickelung war und nur in seinen ersten Keimen auf die Apostelzeit zurückging. Aber die immer allgemeiner herrschend gewordene Vorstellung in der Kirche legte das Hauptgewicht nicht auf die apostolische, sondern auf die kirchliche oder auf die Übereinstimmung mit der vom Heiligen Geiste geleiteten kirchlichen Vergangenheit, deren Zeugnisse man aus Konzilienbeschlüssen und Schriften der Väter sorgfältig zusammenstellte. Später traten noch die Dekretalen als Autoritäten für die Entscheidung streitiger Fragen hinzu. „Die Unfehlbarkeit der Kirche vertrat sonach den in den meisten Fällen überdies unmoglichen histor. Nachweis apostolischen Ursprungs. Erst im Streite gegen den Protestantismus versuchte man, die T. als mündlich überliefertes Gotteswort der Heiligen Schrift ebenbürtig zur Seite zu stellen. Indessen hat es niemals gelingen wollen, diese T. auf einen klaren Begriff zu bringen. Der zu Trient gemachte Vorschlag einer vollständigen Codifikation aller in der Kirche aufbewahrten T. wurde zurückgewiesen, um künftigen kirchlichen Entscheidungen, für die man ebenfalls auf die T. sich berufen mußte, nicht den Weg zu verlegen. Dafür unterschied die kath. Dogmatik zwischen traditiones divinae, apostolicae und ecclesiasticae, von denen nur die beiden ersten dem aufgestellten strengern Begriffe entsprechen, schwankte aber bis auf den heutigen Tag über die Einreihung der kath. Dogmen und Bräuche unter die eine oder andere Kategorie. Auch die Unterscheidung von traditiones universales und particulares, perpetuae und temporariae, necessariae und liberae war vielfach eine willkürliche. Gegenüber den unabweisbaren Zeugnissen der Geschichte für den spätern Ursprung vieler der wichtigsten kath. Lehren und Bräuche ließ die Berufung auf die «kirchliches T. immer einen Ausweg offen, dessen entschlossene Betretung aber die ganze Traditionstheorie, sofern sie noch neben dem Satze von der Unfehlbarkeit der Kirche aufgestellt wurde, im Grunde überflüssig macht. Daher sind die neuern kath. Dogmatiker seit Staudenmaier und Möhler dazu zurückgekehrt, den Traditionsbegriff überhaupt als die stetige Leitung der Kirche durch den göttlichen Geist, also als eine unfehlbar vollkommene Entwickelung des kirchlichen Bewußtseins, welche alle Irrtümer und Mißgriffe ausschließt, zu fassen. Der ältere Protestantismus richtete seine Polemik speziell gegen den tridentinischen Begriff der T. als eines ungeschriebenen Gotteswortes neben der Heiligen Schrift und zeigte nicht nur die Unwahrscheinlichkeit und Unerweislichkeit einer unversehrten Bewahrung desselben durch die Jahrhunderte, sondern lieferte auch für zählreiche angeblich göttliche und apostolische T. den Nachweis ihres jüngern Ursprungs, wogegen er nicht nur die histor. Zeugnisse der Kirchenväter (traditio historica), namentlich die auf Entstehung und Sammlung der biblischen Bücher bezüglichen, sondern auch die Schriftauslegungen der Väter (traditio exegetica) und die in den alten Bekenntnissen und Zeugnissen der Väter niedergelegte dogmatische Überlieferung (traditio dogmatica), letztere freilich auch nur als richtige Auslegung des echten Schriftsinns in Ehren hielt. Während aber der Katholizismus nach seinem weitern Begriffe von der T. die Heilige Schrift selbst als Bestandteil derselben betrachtete und das Ansehen der Bibel mit Augustin auf das Ansehen der Kirche begründete, lehnte der Protestantismus diese Ansicht beharrlich ab, hob die Heilige Schrift als allein zuverlässige Quelle des «Wortes Gotteso auf den Schild und behauptete, daß dieselbe weder der Ergänzung noch der Erläuterung durch die T. bedürftig, am allerwenigsten aber ihr ein⸗ oder unterzuordnen sei. Im tiefsten Grunde bewegte sich also der Streit um den Gegensatz der absoluten Autorität des unfehlbaren Bibelbuchstabens und der absoluten Kirchenautorität, ein Gegensatz, welcher der Natur der Sache nach jede vernünftige Schlichtung ausschloß. In dem Maße, als man protestantischerseits anfing, die menschliche Entstehung der biblischen Bücher anzuerkennen und sie als erstes Glied in der Reihe kirchlicher Litteraturprodukte zu betrachten, mußte auch der aufs äußerste gespannte Gegensatz von Schrift und T. seine Schärfe verlieren. Dennoch blieb auch so noch eine prinzipielle Differenz, da der kath. Begriff einer unfehlbaren Kirche und die unbedingte Autorität derselben gegenüber dem Einzelnen mit der Forderung der prot. Wissenschaft, die kirchliche Entwickelung als eine echt menschlich⸗-geschichtliche, also niemals absolut volltommene zu betrachten, in einem unversöhnlichen Gegensatze steht. Die moderne prot. Orthodoxie hat dagegen nicht bloß für das Schriftwort, sondern auch für die Kirchenlehre die Anerkennung unbedingter, also göttlicher Autorität wieder beansprucht. Vgl. Holtzmann, «Kanon und T.» (Ludwigsb. 1859).