Treilhard oder Trelliard (Jean Baptiste, Graf), Mitglied des Direktoriums der ersten Französischen Republik, der Sohn eines Advokaten, wurde 3. Jan. 1742 zu Brives im heutigen Depart. Correze geboren. Ein bekannter Advokat, ward er 1789 von der Stadt Paris in die Generalstände gewählt, trat als eifriger Anhänger der Revolution in die Nationalversammlung ein, wo er sich besonders durch seinen Eifer gegen den Klerus hervorthat. Nach dem Schluß derselben wurde er Präsident des Kriminalhofs im Depart. Seine-Oise, 1792 wählte ihn die pariser Gemeinde in den Konvent, wo er neben Sieyeès seinen Sitz in der Ebene lunter den Unentschiedenen) nahm, und stimmte, wenn auch mit der Bedingung des Aufschubs, für die Hinrichtung des Königs. Im April 1793 trat er in den Wohlfahrtsausschuß und erhielt zugleich eine Sendung in die westl. Departements, wo man ihn nach dem Sturze der Girondisten einzog. In Freiheit gesetzt, hielt sich T. während der Schreckenszeit im Hintergrunde. Nach dem 9. Thermidor wurde er der gewöhnliche Berichterstatter des Wohlfahrtsausschusses und betrieb besonders die Aus-⸗ wechselung der Tochter Ludwigs XVI. Bei Einführung der Direktorialregierung trat er in den Rat der Fünfhundert, erhielt in demselben die Präsidentschaft und bewies sich als Gegner der Royalisten. Als er 20. Mai 1797 den Rat verließ, übernahm er die Präsidentschaft einer Sektion des Cassationshofs, ging dann aber als Unterhändler des Friedens mit England nach Lille, im Oktober als bevollmächtigter Minister nach Neapel, von da zum Kongreß nach Rastatt. Hier verweilte er nur kurze Zeit, wodurch er dem blutigen Schicksal seiner Kollegen entging. Am 14. Mai 1798 in das Direktorium gewählt, verlor er schon im Juni 1799 (30. Prairial des J. VII) mit Merlin und Laréveillere diesen Posten durch die Umtriebe des Rats der Fünfhundert, in welchem die strengen Republikaner die Oberhand hatten. Bei dem Staatsstreich vom 18. Brumaire schloß er sich dem General Bonaparte an. Derselbe gab ihm als Erster Konsul die Präsidentschaft des Appellhofs in Paris und berief ihn in den Staatsrat, wo er bei der neuen Gerichtsorganisation die größten Dienste leistete. Nach Errichtung des Kaiserreichs wurde er zum Präsidenten der Gesetzgebungskommission im Staatsrate ernannt und ihm auch die Grafenwürde verliehen. In dieser Stellung wirkte T. eifrig für die Vollendung des Gerichtswesens und besonders des Strafcodex. Er starb 1. Dez. 1810.