Tribonianus, röm. Rechtsgelehrter, war Vorsitzender der Kommission zur Bearbeitung der unter dem Namen der Justinianischen bekannten Rechtsbücher. (S. Römisches Recht.) Er wird geschildert als reich ausgestattet mit der Gabe der Rede, großer Gewandtheit des Geistes und der Kunst zu schmeicheln und einzunehmen, aber auch als habsüchtig und gewissenlos. Kaiser Justinian beförderte ihn vom Sachwalter zu den höchsten Amtern, zum Quaestor sacri palatii, zum Magister okticiorum, Praetectus praetorio und Konsul. Wenn, wie man annehmen muß, T. ungefähr gegen das Ende des 5. Jahrh. n. Chr. geboren wurde, so war er kaum 30 J. alt, als er an der Spitze der ausgezeichnetsten Rechtsgelehrten jener Zeit das große Werk begann, den ganzen Vorrat rechtswissenschaftlicher Schriften (2000 volamina) in ein einziges, nach dem System des Edictum perpetuum geordnetes Ganzes, die Pandekten (s. d.), zu verschmelzen, ebenso alle noch brauchbaren kaiserl. Verordnungen und Entscheidungen nach Materien zu sammeln (Codex) und zugleich durch einzelne Verordnungen das ältere Recht in vielen Punkten zu verändern und zu ergänzen. Das Werk wurde 528—534 vollendet. T. starb 545 in voller Blüte es Lebens und der Thätigkeit. Tribrächys (grch.) heißt in der Metrik ein Versfuß, der aus drei kurzen Silben (E E) besteht, z. B. lat. légimus.