FeedTestamentsvollstrecker
Recht & StaatBrockhaus 1882

Testamentsvollstrecker heißt eine Person, welche in einer letztwilligen Verfügung, Testament, Erbvertrag, dazu bestellt ist, dieselbe zur Ausführung zu bringen. Der Umfang seiner Rechte und Pflichten ergibt sich aus seiner Bestellung; es kann ihm nur ein einzelnes Geschäft übertragen, es kann ihm die Verwaltung und Liquidation des ganzen Nachlasses übertragen sein. Innerhalb seines Geschäftstreises sind seine Rechtshandlungen für den Nachlaß verbindlich. Sein Verhältnis zum Erben ist das des Verwalters zum Geschäftsherrn.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 581Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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