Trift und Triftgerechtigkeit wird häufig mit Weide und Weidegerechtigkeit verwechselt; es i aber zwischen beiden ein Unterschied. Die Trift ist bloß der Weg zum Weide-Auftrieb für das Vieh. Wird ein solcher von mehrern Eigentümern gemeinschaftlich benutzt, so heißt er Koppeltrift. Triftgerechtigkeit ist daher die einem Grundeigentümer zukommende Befugnis, sein Vieh über die Grundstücke eines andern auf die Weide zu treiben. In der Forstwirtschaft heißt Trift das Floßen der ungebundenen Hölzer auf Bächen und Flüssen. Die Holztrift (Schwemme, daher Triftholz oder Schwemmholz) ist meist Regal oder Servitut.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 843Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei