Schlüsselrecht oder Schlüsselgewalt heißt im deutschen ehelichen Güterrecht die Befugnis der Chefrau, dem Gebiete der Hauswirtschaft angehörige Geschäfte selbständig und ohne Genehmigung des Mannes, die sonst zu ihrer Verpflichtung nötig ist, in rechtsverbindlicher Weise abzuschließen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 418Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei