FeedTrödelhandel
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Trödelhandel nennt man den Handel mit gebrauchten Kleidern, Betten und Wäschegegenständen, mit altem Metallgerät, Metallbruch u. dgl. Da die den Trödlern zum Verkauf angebotenen Sachen möglicherweise auch gestohlene sein können und überhaupt dieser Geschäftsbetrieb leicht als Deckmantel der Hehlerei gemißbraucht werden kann, so sind in Bezug auf denselben gewisse polizeiliche Vorsichtsmaßregeln geboten. Nach §. 35 der Deutschen Gewerbeordnung ist der T. solchen Personen zu untersagen, gegen welche Thatsachen vorliegen, die ihre Unzuverlässigkeit in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. Außerdem sind nach §. 38 die Centralbehörden befugt, Vorschriften über die Art der Buchführung und die polizeiliche Kontrolle des Geschäftsbetriebs der Trödelhändler zu erlassen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 857Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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