Urbarium, ein deutsches Wort mit lat. Endung (mittelhochdeutsch urbor ⸗Zinsgut, Rente), ist das rund⸗, Grundsteuer⸗ und Hypothekenbuch des spätern Mittelalters; auch wird das Wort heute noch zuweilen für das neuere Verhältnis gebraucht. In dem U. sind die urbaren Ländereien eines Guts, einer Gemeinde oder eines größern Bezirks verzeichnet, nach Lage und Scheffel Aussaat, Hufenmaß u. dgl. beschrieben. Dabei ist auch und vor allem angegeben, welche Zinsen und Dienste auf den Höfen oder Ländereien haften, und wann und wie diese geleistet werden müssen. Aus den U. gingen die Landbücher für ganze Staaten hervor, z. B. das berühmte Karls IV. für die Mark Brandenburg. Hier und da führen die U. den Namen Erbbücher, Grund⸗, Lager⸗, Zins⸗ und Steuerbücher.