Vatikanisches Konzil, nach röm. Zählung das zwanzigste Konzil, tagte vom 8. Dez. 1869 bis zum 20. Okt. 1870 zu Rom und proklamierte am 18. Juli 1870 die päpstl. Infallibilität (s. d.). Sowohl das Konzil wie die Beschlüsse desselben waren schon seit langer Zeit vorbereitet. Am 8. Dez. 1854 ward das Dogma von der unbefleckten Empfängnis Mariä verkündigt. Bisher hatte der Papst stets nur in Gemeinschaft mit einem Konzil neue Dogmen definiert, diesmal hatte jedoch derselbe allein gesprochen und die kath. Kirche die Lehre gläubig hingenommen. Dadurch war die päpstl. Unfehlbarkeit faktisch erklärt worden, und als in den folgenden Jahren bei der Proklamation des Syllabus und der Encyclica, sowie bei andern Gelegenheiten sich eine unbedingte Ergebenheit der Bischöfe an den päpftl. Stuhl zeigte, schien der Kurie die Zeit gekommen, die bereits anticipierte Infallibilität des Papstes durch ein Konzil feierlich zum Dogma der kath. Kirche zu erheben. Am 29. Juni 1868 am Gedächtnistage der Apostelfürsten Petrus und Paulus berief Pius IX. durch die Bulle Aeterni Patris auf den 8. Dez. 1869 ein allgemeines ökumenisches Konzil nach dem vatikanischen Palast zu Rom, zu welchem hernach auch die Bischöfe oriental. Ritus, die Protestanten und übrigen Akatholiken, also die gesamte Christenheit geladen wurde. Eine verwickelte Lehrstreitigkeit oder eine verwirrende Frage der Disciplin wie sonst lag bei diesem Konzil nicht vor; auch bezeichnete jene Einberufungsbulle als Zweck ganz allgemein, durch Reinigung der Lehre von Irrtümern und Wiederherstellung strenger Zucht Kirche und bürgerliche Gesellschaft von den über sie hereingebrochenen Ubeln zu retten. Offiziell blieb man über den Zweck des Konzils durchaus im Unklaren, zumal auch die zur Ausarbeitung der Vorlagen zu Rom niedergesetzten Kommissionen, fast ganz aus Jesuiten bestehend, unter dem Eide der Inquisition zu unbedingtem Stillschweigen verpflichtet waren. Dennoch ward bekannt, daß es sich um Dogmatisierung der leiblichen Himmelfahrt Mariä und namentlich der Unfehlbarkeit des Papstes handeln werde. Letzteres erregte allgemeine Besorgnis und gab zu lebhaften Crörterungen, z. B. auf einer deutschen Bischofskonferenz zu Fulda (6. Sept.), ja sogar zu diplomatischen Unterhandlungen, angeregt durch den bayr. Ministerpräsidenten Fürst Hohenlohe, Anlaß. Am 8. Dez. 1869 ward das Konzil im Vatikan eröffnet. Es war eine stattliche Versammlung von kirchlichen Würdenträgern aus allen fünf Erdteilen; von 1037 Berechtigten erschienen nach und nach 764. Die große Mehrzahl war von Anfang an dem Dogma günstig gestimmt; man rechnete auf mindestens 500 sichere Stimmen; aber nicht minder entschieden sprach sich eine an Gelehrsamkeit hervorragende und durch die Zahl der repräsentierten Bevölkerung gewichtige Opposition dagegen aus. Diesen Widerspruch durch geschicktes Vorgehen zu brechen, dazu diente vor allem die Geschäftsordnung des Konzils, welche die Freiheit der Beratungen im höchsten Grade einschränkte und das Konzil zur bloßen Stimmmaschine machte. Die Hauptberatungen gingen nämlich in den Kommissionen vor sich und diese wurden gleich anfangs gewählt, bevor die Opposition sich organisiert hatte. Überdies erhielt die Majorität für diese Wahlen genaue, von den Jesuiten festgestellte Listen, sodaß niemand von der Minorität gewählt ward. Die Präsidenten der Kommissionen und Kongregationen wurden gleich sämtlichen Beamten des Konzils vom Papst ernannt. Zu Worte kam die Opposition nur in den Generalkongregationen, welche in. der Aula der Peterskirche abgehalten wurden. Die Verhandlungen wurden nicht gedruckt, ja, den Vätern war verboten, in Rom etwas drucken zu lassen. Abänderungsvorschläge konnten zwar eingebracht werden, aber die Kongregation beschloß nicht daüber, ondern sie gingen an die Kommission, die sie berücksichtigte oder nicht. Kamen die Vorschläge zum zweiten mal an die Kongregation, so durfte nur mit Ja (placet) und Nein (uon placet) abgestimmt werden, ohne jede Debatte. Die öffentlichen Sitzungen endlich dienten nur der Verkündigung der Dekrete, für die charakteristisch nicht die frühere Form: «Die ökumenische, im Heiligen Geist rechtmäßig versammelte Synode verordnet u. s. w. sondern die neue Formel angewendet wurde: „Der Papst verordnet unter Zustimmung des Konzilso (acro approbante Concilio). Offentliche Sitzungen hat das Konzil bis zu seiner Vertagung am 20. Okt. 1870 nur vier abgehalten. Die erste, 8. Dez. 1869, war den Eröffnungsfeierlichkeiten gewidmet, in der zweiten, 6., Jan. 1870, legten die einzelnen Bischöfe das Glaubensbekenntnis ab, in der dritten, 21. April, wurden die neuen Bestimmungen über den Glauben angenommen, und in der vierten, 18. Juli, die päpstl. Unfehlbarkeit prollamiert. Vier Vorlagen oder „Schematas wurden dem Konzil unterbreitet. Das erste Schema handelt vom «Glaubens und verdammt Rationalismus, Pantheismus, Materialismus und Atheismus als die Hauptarten des modernen Unglaubens. Das zweite Schema vom 14. Jan. über die «kirchliche Disciplino handelt von den Pflichten der Bischöfe, das dritte Schema vom 21. Jan. von der Kirche und dem päpstl. Primat, das vierte von der Einführung eines neuen Katechismus. Erst nachher, 6. März, ward als Zusatz zum dritten Schema die Vorlage betreffs der Unfehlbarkeit eingebracht. Die eigentliche Entscheidung wurde außerhalb der Sitzungen herbeigeführt. Die Majorität, völlig eingeweiht in die Pläne und Wünsche der Kurie, war unaufhörlich geschäftig. Die Erzbischöfe Manning von Westminster, Deschamps von Mecheln, Spalding von Baltimore und der Bischof Mermillod von Genf standen an der Spitze der Agitation, welche mehrere, mit n Papst u Unterschriften versehene Adressen an den Papst richteten, er möge die Unfehlbarkeit dogmatisieren. Die Opposition wurde auf die verschiedenste Weise beeinflußt und war zudem in sich selber nicht einig. Einige verwarfen das Dogma vollständig und wiesen nach, es sei widersinnig, daß das Konzil sich selber aller althergebrachten Macht entkleide und dieselbe dem Papst übertrage, und die Unfehlbarkeit stehe im schroffen Widerspruche zu Schrift, Tradition und allgemeinem Bewußtsein des Volks. Andere hielten nur den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geeignet für die Definition des Dogmas, aber waren im übrigen günstig gestimmt. Um diese verschiedenen Elemente nicht gleich auseinander fallen zu lassen, stellte sich die ganze Opposition auf diesen letztern Standpunkt der Inopportunitäto. Ihre Stärke war überleitel nur die Theorie, während sie praktisch wenig eistete; schon der Versuch, sie zu einem gemeinsamen Schritte gegen die oktroyierte Geschäftsordnung zu vereinigen, scheiterte. Nach Annahme des Schemas vom Glauben wurde 10. Mai das Dekret über die Kirche mit dem Zusatz über die Unfehlbarkeit zur Verhandlung gestellt. Am 13. Juli fand die Abstimmung über das Schema von der Kirche statt. Von den 692 in Rom anwesenden Vätern waren 601 erschienen. Weggeblieben waren sieben Kardinäle, darunter Antonelli und Hohenlohe. Von den übrigen stimmten 451 mit einfachem Ja, 62 mit bedingtem Ja, 88 mit Nein. Am 15. abends beschwor eine Deputation der Minderheit Pius IX. noch einmal, wenigstens eine mildere Form zu wählen; Ketteler that gar einen Fußfall. Alles umsonst. Am 17. Juli reisten sämtliche Väter der Minorität von Rom ab, mit Zurücklassung eines Protestes, in welchem das verneinende Votum wiederholt, aber hinzugefügt war, die Ehrfurcht vor dem mit Rei Vater hindere sie, in öffentlicher Sitzung mit Nein zu stimmen. Am 18. Juli in der vierten öffentlichen Sitzung stimmten 533 Väter mit Ja, nur 2 mit Nein. Also wurde einstimmig die Unfehlbarkeit des Papstes beschlossen. Das Dekret lautet wörtlich: „Unter Beistimmung des Heiligen Konzils lehren und definieren wir als göttlich offenbartes Dogma, daß der röm. Papst, wenn er ex cathedra redet, d. h. in Ausübung des Amtes eines Hirten und Lehrers aller Christen, kraft seiner höchsten apostolischen Autorität, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten bestimmt, welche von der gesamten Kirche festgehalten werden soll, vermöge des göttlichen Beistandes, der ihm in dem heiligen Petrus ver-Lurtet ist, mit derjenigen Unfehlbarkeit ausgetattet ist, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche bei Bestimmung der Lehre über Glauben und Sitten begaben wollte, und daß demgemäß die Bestimmungen des röm. Papstes aus eigener Kraft, nicht aber wegen der Zustimmung der Kirche, irreformabel sind. So aber jemand dieser unserer Bestimmung, was Gott verhüten wolle, zu widersprechen wagt, der sei dem Bannfluch verfallenlo Für den Augenblick ward die Unfehlbarkeit des Papstes zurückgedrängt durch den gewaltigen Kampf zwischen Frankreich und Deutschland, der gleichzeitig entbrannte. Unbeachtet tagte das Konzil noch einige Monate weiter. Aber die franz. Truppen wurden zur Verteidigung der Heimat abberufen, 11. Sept. rückten die ital. Truppen in den Kirchenstaat ein und besetzten Rom 21. Sept. Zwei Monate nach Proklamation der päpstl. Unfehlbarkeit nahm die weltliche Herrschaft des Papstes ein Ende. Am 28. Sept. protestierte der Papst gegen den an ihm begangenen Raubo; 20. Okt. vertagte er das Konzil wegen mangelnder Freiheit bis auf bessere Zeiten. Während die meisten Mitglieder der Minorität sich spaäter unterwarfen, schlossen andere sich dem Altkatholizismus an. Aus der reichen Litteratur sind besonders hervorzuheben: Janus, Der Papst und das Konzils (Lpz. 1869); KActa et decreta sacrosancti et oecumenici concilii vaticanio (Freiburg i. Br. 1871); Quirinus, „Röm. Briefe vom Konzilv (Münch. 1871; vorher in der Allgemeinen Zeitungy); Acton, „Zur Geschichte des Vatikanischen Konzilso (deutsch von Reischl, Münch. 1871); Friedrich, Documenta ad illustrandum concilium vaticanumo (2. Abteil., Nördl. 1871); derselbe, Tagebuch. Während des Vatikanischen Konzils geführte (2. Aufl., Nördl. 1873); hierzu, Zur Verteidigung meines Tagebuchsv (Nördl. 1872); derselbe, «Geschichte des Vatikanischen Konzilso (Bd. 1, Bonn 1877; Bd. 2, Bonn 1884); Schneemann, „Die Kanones und Beschlüsse des hochheiligen ökumenischen Konzilso (Freiburg i. Br. 1871); Martin, „Die Arbeiten des Vatikanischen Konzilso (3. Aufl., Paderb. 1873); derselbe,«Omnium Concilii Vaticani quae ad doctrinam et disciplinam pertinent documentorum collectios (Paderb. 1873); Frommann, Geschichte und Kritik des Vatikanischen Konzils von 1869 bis 1870 (Gotha 1872); Cecconi, «Geschichte der allgemeinen Kirchenversammlung im Vatikano (aus dem Italienischen von Molitor, Bd. 1, Regensb. 1873); Langen, Das Vatikanische Dogma von dem Universal-Episkopat und der Unfehlbarkeit des Papstess (Bonn 1876); Bantaunt „Sammlung der Aktenstücke zum ersten atikanischen Konzil mit einem Grundriß der Geschichte desselben» (Tüb. 1872); Pressensé, Le coneile du Vaticand (Par. 1872); Manning, «The true history of the V. C.v (Lond. 1877; deutsch von Bender, Berl. 1877); Gladstone, &The Vatican deerees and vaticanismes (Lond. 1874 —75).