Tridentinisches Konzil. Schon auf den vorreformatorischen Konzilien war das Verlangen nach einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern mit Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht worden. Der Eintritt der Reformation mußte dies Verlangen noch steigern und zugleich den Wunsch erwecken, durch Abstellung der schreiendsten Mißbräuche in der kath. Kirche, sowie durch gemeinsame Beratung und Formulierung der streitigen Lehren eine dauernde Loslösung der Protestanten zu verhindern. Aus diesen beiden Gründen hatte Kaiser Karl V. schon längst ein allgemeines, von Katholiken und Protestanten in gleicher Weise zu beschickendes Konzil gefordert. Nach langem Drängen schrieb Paul III. das Konzil zum 1. Nov. 1542 nach Trient (s. d.) aus, vertagte es wegen des Kriegs mit Frank⸗⸗ reich, schrieb es wiederum aus zum 15. März 1545,. doch konnte es erst 13. Dez. 1545 eröffnet werden. Auch jetzt suchte der Papst den Zweck des Konzils auf alle Weise zu vereiteln, indem die Beschlüsse genau in Rom formuliert wurden, die Abstimmung nicht nach Nationen, wie in Konstanz, sondern nach Köpfen geschah und also ganz in den Händen der taliener lag, und endlich der gewandte Kardinalegat Del Monte, ein treuer Anhänger des Papstes, den Verhandlungen präsidierte. Da zudem die Protestanten das Konzil nicht beschickten, so gingen seine Verhandlungen nicht darauf hinaus, eine Versöhnung mit ihnen herbeizuführen, sondern vielmehr Lehre und Ordnung der kath. Kirche im Gegensatz gegen sie zu formulieren und die vielfach schwankenden Bestimmungen der mittelalterlichen Scholastik auf einen feststehenden gemeinsamen Ausdruck zu bringen. In den ersten sieben Sitzungen wurden die Apokryphen den kanonischen Büchern, sowie die Tradition der Heiligen Schrift gleichgestellt, die Vulgata für die authentische Bibelübersetzung erklärt, die Lehren von der Erbsünde, der Rechtfertigung und den sieben Sakramenten nach kath. Auffassung formuliert. In der achten Sitzung, 11. März 1547, wurde, dem Wunsche des Papstes entsprechend, das Gerücht von einer Seuche als Vorwand benutzt, das Konzil nach Bologna zu verlegen. Die ital. Bischöfe reisten sofort ab, die deutschen blieben auf Befehl des Kaisers in Trient. Zu Bologna wurde nun eine zweimalige Vertagung beschlossen, bis Papst Paul 11I. 17. Sept. 1549 das Konzil aussetzte. Der bisherige Kardinallegat Del Monte, seit 8. Febr. 1550 Papst unter dem Namen Julius II., eröffnete das Konzil 1. Mai 1551 wieder in Trient durch seinen Legaten, den Kardinal Marcellus Crescentius. Obgleich viele Theologen fehlten und Frankreich Widerspruch erhob, wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Auch die Protestanten hatten ihr Erscheinen zugesagt, aber vor ihrem Eintreffen wurden die Lehren von der Transsubstantiation, der Buße, der letzten Olung und der Gerichtsbarkeit der Bischöfe so formuliert, daß dadurch jede Versöhnung abgeschnitten war, und als endlich 25. Jan. 1552 ihre Gesandten uerst im Konzil erschienen, drangen sie mit ihren nsprüchen nicht mehr durch. Endlich veranlaßte die feindselige Annäherung Moritz' von Sachsen das Konzil, 28. April 1552 die Verhandlungen auf zwei Jahre zu vertagen. Erst Pius IV. lud zur Fortsetzung des Konzils ein, und obgleich Frankreich ein neues freies Konzil forderte und die Protestanten ihre Teilnahme verweigerten, ward dasselbe unter Vorsitz des Kardinallegaten Prinz Hercules Gonzaga von Mantua 18. Jan. 1562 mit der 17. Sitzung wieder eröffnet. Frankreich, der Kaiser und Bayern erneuerten die orderung einer Reform der Kirche, Gestattung des Laienkelchs, Aufhebung des Cölibats und der Speiseverbote; ferner behaupteten alle außerital. Bischöfe, daß die bischöfl. Würden und Rechte göttlichen und nicht päpstl. Ursprungs seien. Trotz dieser Opposition wußte der Papst seine Wünsche durchzusetzen, teils durch maßlose Verschleppung der Verhandlungen, teils durch die Üüberzahl der Italiener. So wurden die Bestimmungen über die Abendmahlsfeier und das Meßopfer getroffen. Als 13. Nov. 1562 der Kardinal von Lothringen mit 14 Bischöfen, 3 Äbten und 18 Theologen sich einfand und nicht bloß dadurch die Opposition stärkte, sondern auch 34 franz. Reformationsartikel vortrug, wußte der Papst nur dadurch sich zu helfen, daß die nächste Sitzung von einem Monat zum andern verschoben ward. Gonzaga starb 2. März 1563, ihm folgten die Legaten Morone und Navageri. Der Kardinal von Lothringen ward für die päpstl. Partei gewonnen, auch die deutschen, franz. und span. Bischöfe gaben nach. So wurden denn seit dem 15. Juli 1563 in mehrern Sitzungen ganz den päpstl. Wünschen entsprechend abgefaßt die Dekrete von der Priesterweihe und Hierarchie, vom Sakrament der Ehe nebst dem Cölibat der Geistlichen, vom Fegfeuer, dem Heiligen-, Reliquien- und Bilderdienst, von den Klostergelübden, dem Ablaß, den Speiseverboten und dem Verzeichnis der verbotenen Bücher, welches nebst der Abfassung eines Katechismus und Breviers dem Papste überlassen ward. In den fünf letzten Sitzungen wurde beschlossen, die Mißbräuche bei Erteilung und Verwaltung geistlicher Amter und Pfründen abzuschaffen, Seminarien zur Bildung der Geistlichen einzurichten und die Ordinanden zu prüfen (die sog. Reformationsdekrete). Betreffs der päpstl. Autorität konnte jedoch die jesuitische Ansicht von der Unfehlbarkeit des Papstes nicht durchdringen, es wurde sogar das Episkopalsystem als Dogma angenommen und das Papalsystem nur als theol. Lehrmeinung zugelassen. Am Schluß der letzten Sitzung, 4. Dez. 1563, rief der Kardinal von Lothringen: Verflucht seien alle Ketzerly und die Prälaten stimmten ein: „Verflucht, verflucht!o Die Beschlüsse des Konzils, die für immer die prot. und kath. Kirche trennten und für die letztere das wichtigste Symbol sind, wurden von Papst Pius 26. Jan. 1564 durch die Bulle Benedictus deus v bestätigt und fanden in Italien, Portugal und Polen unbedingte, in den span. Staaten durch die Observanz der Reichsgesetze bedingte Aufnahme, in Frankreich, Deutschland und Ungarn dagegen einen Widerspruch, der erst allmählich in stillschweigende Billigung überging. Zur Erläuterung und Auslegung der Beschlüsse des Konzils setzte Sirtus V. 1588 eine Kongregation von Kardinälen nieder. Die «Canoneés et decreta oecumenici concilii Tridentinio sind öfter erschienen, die erste authentische Ausgabe zu Rom (1564), die letzte zu Paris (1883). Die Geschichte des Konzils hat in liberalem Sinne geschrieben Sarpi, eIstoria del concilio Fridentino (Lond. 1619; deutsch von Winterer, 4 Bde., 2. Aufl., Mergenth. 1884), im päpstlichen Interesse Pallavicini, Istoria del concilio di Trentov (2 Bde., Rom 1656; deutsch von Klitsche, 8 Bde., Augsb. 1836 fg.). Vgl. Mendham, OIlemoirs of the conncil of Trento (Lond. 1834); Wessenberg, «Geschichte der großen Kirchenversammlungeno (Bd. 3 u. 4, Konstanz 1840); Göscht, „Geschichte des Konzils zu Triento (Regensb. 1840); Bungener, „Geschichte des Tridentinischen Konzilso (Genf 1861); Preuß, «Das Konzil zu Triento (Berl. 1862). Eine gründliche Bearbeitung der Geschichte des Konzils wird aber erst möglich durch die in neuester Zeit begonnenen Publikationen des Aktenmaterials. Vgl. «Die Geschäftsordnang des Konzils ron Triento (Wien 1871); Sickel, (Zur Geschichte des Konzils zu Triento (Wien 1870—72); Calenzio, Documenti inediti e nuovi lavori letterarii sul concilio di Trentoo (Rom 1874); Maynier, Etude historique sur le concile de Trentes (Tl. 1, Par. 1874); Döllinger, Ungedruckte Berichte und Tagebücher zur Geschichte des Konzils von Triento (Bd. 1, Nördl. 1876); A. Theiner, Acta genuina sanctissimi oecumenici concilii Tridentinis (2 Bde., Lpz. 1874; enthaltend die offiziellen Protokolle des Konzilsekretärs Masarelli); Druffel, Monumenta Tridentinas (Münch. 1884).