Verband oder Bandage (deligatio oder vinctura) nennt man alles, was als Bedeckung oder Umhüllung eines kranken Körperteils rein mechanisch zur Erreichung eines Heilzwecks dient. Dieser Zweck ist besonders Abhaltung äußerer Schädlichkeiten, Applizierung heilkräftiger Stoffe, Reinlichkeit durch Aufsaugung von Absonderungen, Ruhigstellung beweglicher Teile, Befestigung getrennter Teile in ihrer Lage und Ausübung eines Drucks auf kranke Organe, sowie eines Zugs auf kranke Gliedmaßen. Man unterscheidet hiernach Deck- oder Occlusivverbände zum Schutz der Wunden, deren hervorragendster Listers (s. d.) antiseptischer V. ist; Ruh-oder Immobilisierungsverbände vermittelst Papp⸗ und Holzschienen oder aus erhärtendem Material, Gips, Kleister, Wasserglas, Guttapercha, besonders zum Fixieren gebrochener Gliedmaßen; Druck- oder Kompressionsverbände, vorzugsweise zur Bekämpfung entzündlicher und wassersüchtiger Anschwellungen; ferner Zug- oder Extensionsverbände, namentlich zur Erzielung einer günstigen Stellung bei Gelenkkrankheiten. Die Bandagen⸗ oder Verbandlehre (Desmologie) bildet einen wichtigen Abschnitt der praktischen Chirurgie. Vgl. Troschel, «Chirurgische Verbandlehrer (6. Aufl., Berl. 1869); Emmert, „Verbandlehrev (2. Aufl., Bern 1871); Ceßner, Handbuch der Wien 1863); Heineke,«Kompendium der Operations- und Verbandlehre» (3. Aufl., Erlangen 1885).