FeedBandenschmuggel
Recht & StaatBrockhaus 1882

Bandenschmuggel nennt man im Zollstrafrechte die Kontrebande (s. d.) und die Defraudation (. d.) in dem Falle, wenn drei oder mehrere Personen einen in der Ein⸗, Aus⸗ oder Durchfuhr verbotenen oder einen in der Einfuhr zollpflichtigen Gegenstand durch wechselseitige Unterstützung verbotswidrig ein⸗, aus⸗ oder durchzuführen (zu kontrebandieren) oder unverzollt einzuführen (zu defraudieren) sich vereinbaren und zu diesem Zwecke handelnd mitwirken. Vgl. Löbe, Deutsches Zollstrafrecht» (Berl. 1881). zänder (ligamenta) nennt man in der Anatomie gewisse häutige oder sehnige Gebilde, welche die gegenseitige Verbindung der Knochen und Knorpel vermitteln, sie aneinander befestigen und ihnen Dald wer sich in bestimmten Richtungen bald mehr, ald weniger frei aneinander hin⸗ und herzubewegen. Die 7.— davon heißt Bänderlehre oder Syndesmologie. Die B. bestehen aus sehnigen, gelblichweißen, oft silberglänzenden Faserbündeln, welche eine geringe Elasticität besitzen, daher nur langsam sich ausdehnen lassen, während sie bei plötzlicher starker Ausdehnung leicht zerreißen. Ihre Verwendung für den Mechanismus der Gelenke ist sehr verschieden. Entweder 1 sie als platte, bandartige Streifen der 16 nochen fest aneinander oder sie dienen der Abschließung der Gelenköhle, indem sie als solide Säcke (sog. Kapseländer, ligamenta capsularia) die Gelenkenden zweier benachbarter Knochen miteinander verbinden, den Höhlenraum der Gelenke (s. d.) bestimmen und auf ihrer innern Fläche die sog. Synovialhaut tragen, welche die Gelenkflächen mit einer zähen, eiweißartigen Flüssigkeit, der . fehene oder Synovia, zu versehen hat; andere B. streifen außerhalb des Gelenkraums in verschiedenen Richtungen über die Gelenkkapsel hinweg, teils zur Verstärkung der Gelenkverbindung (sog. Hilfsbänder, lgamenta accessoria), teils um die Beweglichkeit des Gelenks in einer bestimmten Richtung zu beschränken. Gewisse B. dienen auch zahlreichen Muskeln als Anheftungspunkt, wie namentlich die sog. Zwichenknochenbänder (ligamenta interossea) des orderarms und des Unterschenkels. Eine nicht minder wichtige Funktion kommt den sog. Muskelbändern oder Sehnenscheiden zu, welche teils die verschiedenen Muskeln und Muskelgruppen als starke glänzende Faserhäute überziehen und durch Scheidewände voneinander isolieren, teils geaulchten tlich mit den Knochen, an welche sie 0 anheften, die einzelnen Muskelfehnen dicht umhüllen und dadurch in ihrer Lage fixieren. Die Zerreißung der B. durch Fall, Stoß u. s. w. bedingt oft langdauernde Funktionsstörung des betreffenden Gelenks und erfordert immer eine sorgfältige Beandlung. (S. Verstauchen.) (Hierzu Tafel: Die änder des Menschen.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 425Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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