Verlag nennt man im Bergrecht die Auslagen für den Grubenbetrieb. Erst nach ihrer Wiedererstattung wird der Bergbau gewinnbringend, wird die Verlagszeche, wenn sie fernerhin überschuß gewährt, eine Ausbeutezeche.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 212Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei